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Wohngeld

Rechtliche Grundlagen:

Wohngeld gibt es nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) in Form von Mietzuschuss oder Lastenzuschuss.

Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von drei Faktoren ab:

  • der Zahl der in Ihrem Haushalt berücksichtigungsfähigen Haushaltsmitglieder
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung
  • der Höhe des monatlichen Gesamteinkommens

Mietzuschuss (Antrag) gibt es für:

  • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  • Inhaber einer Genossenschaft- oder einer Stiftswohnung
  • Bewohner eines Heimes oder einer besonderen Wohnform (SGB IX)
  • mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ( drei oder mehr Wohnungen ) eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn sie in diesem Hause wohnen
  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als Eigenheim angesehen werden kann
  • Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist.


Anspruch auf Lastenzuschuss (Antrag)

Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt. Lastenzuschuss können
Eigentümer:

  • eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
  • einer Kleinsiedlung
  • einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
  • einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann

sowie

  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts und
  • Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung beziehungsweise auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechts haben.


Ihr Wohngeldantrag kann direkt an den Fachdienst Sicherung und Aktivierung der Lebensgrundlagen in Eschwege gesendet werden. Ferner leiten die zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes den ausgefüllten Wohngeldantrag an die Wohngeldstelle weiter. Den Vordruck des Wohngeldantrages erhalten Sie entweder hier online, von uns oder von Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung .

Auf der Internetseite

BMWSB - Wohngeld - WohngeldPlus-Rechner

steht Ihnen ein WohngeldPlus-Rechner für die Anträge ab 01.01.2023 zur Verfügung. Alle Städte und Gemeinden des Werra-Meißner-Kreises befinden sich in der Mietstufe I.

Die Antragstellung ist jetzt auch online möglich unter:

https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/

 


Zuständigkeiten

Ort Ansprechpartner Telefonnummer
Bad Sooden-Allendorf Herr Deist 05651 302-1477
Berkatal Frau Weber 05651 302-1478
Eschwege A-L Herr Schöneberg 05651 302-1479
Eschwege M-Z Frau Bär 05651 302-1486
Großalmerode Frau Ross 05651 302-1493
Herleshausen Frau Weber 05651 302-1478
Hessisch Lichtenau A-P Frau Helmerichs 05651 302-1611
Hessisch Lichtenau Q-Z Frau Ross 05651 302-1493
Meinhard Herr Schöneberg 05651 302-1479
Meißner Frau Ross 05651 302-1493
Neu Eichenberg Frau Malek 05651 302-54707
Ringgau Herr Schöneberg 05651 302-1479
Sontra Frau Weber 05651 302-1478
Waldkappel Frau Ross 05651 302-1493
Wanfried Frau Staroszyk 05651 302-1476
Wehretal Herr Deist 05651 302-1477
Weißenborn Frau Weber 05651 302-1478
Witzenhausen A-K Frau Gerstenberg 05651 302-54706
Witzenhausen L-Z Frau Malek 05651 302-54707
Bewohner Pflegeheime/besondere Wohnformen (BSA, ESW, Meißner, NEB, Ringgau, Wehretal, WIZ) Herr Deist 05651 302-1477
Bewohner Pflegeheime/besondere Wohnform (Berkatal, Groa., Herlesh., HeLi, Meinhard, Sontra, Waldk., Wanfried) Frau Helmerichs 05651 302-1611


Öffnungszeiten

Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache an folgenden Tagen zur Verfügung:

Montag bis Freitag
09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Wohngeld

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Marie Bär
6.1.2 Wohngeld
Telefon: 05651 302-1486
Telefax: 05651 302-1499
E-Mail: marie.baer@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 1.33
Herr
Yannis Deist
6.1.2 Wohngeld
Telefon: 05651 302-1477
Telefax: 05651 302-1499
E-Mail: yannis.deist@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 1.23
Frau
Christin Helmerichs
6.1.2 Wohngeld
Telefon: 05651 302-16128
Telefax: 05651 302-1499
E-Mail: christin.helmerichs@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 1.21
Frau
Stefanie Ross
6.1.2 Wohngeld
Telefon: 05651 302-1493
Telefax: 05651 302-1499
E-Mail: stefanie.ross@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 1.22
Herr
Jens Schöneberg
6.1.2 Wohngeld
Telefon: 05651 302-1479
Telefax: 05651 302-1499
E-Mail: jens.schoeneberg@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 1.22
Frau
Andrea Gerstenberg
6.1.2 Wohngeld
Telefon: 05651 302-54706
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: Andrea.Gerstenberg@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 73
Frau
S. Malek
6.1.2 Wohngeld
Telefon: 05651 302-54707
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: S.Malek@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 70a
Frau
S. Staroszyk
6.1.4 BAföG-Leistungen
Telefon: 05651 302-1476
Telefax: 05651 302-1499
E-Mail: S.Staroszyk@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 1.33
Frau
Olga Weber
6.1.2 Wohngeld
Telefon: 05651 302-1478
Telefax: 05651 302-1499
E-Mail: O.Weber@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 1.23


Kontrast Gelb-Schwarz
Kontrast Gelb-Blau
Kontrast Schwarz-Weiß
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