Kindertagesstättenbeiträge / Kostenübernahme

Die Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge für die Betreuung in einer Kindertagesstätte können unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen werden. Ziel ist es, allen Kindern – unabhängig von der finanziellen Situation der Familie – den Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung zu ermöglichen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Ein Anspruch auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge besteht insbesondere dann, wenn das Einkommen der Familie bestimmte Grenzen nicht überschreitet oder besondere Lebenslagen vorliegen (z. B. bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).

Die Eltern, bzw. der Elternteil, bei dem das Kind lebt, haben gemäß § 90 SGB VIII einen Eigenanteil zu den Kosten der Kinderbetreuung zu leisten, soweit dies unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse zuzumuten ist. Die Berechnung der Kostenbeteiligung erfolgt auf der Grundlage der §§ 82 - 85, 87, 88 SGB XII. Der nach § 90 SGB VIII errechnete Kindertagesstättenbeitrag wird unter Abzug des Eigenanteils direkt an den Träger der Kindertageseinrichtung überwiesen.

Was wird übernommen?

Je nach individueller Situation können die Elternbeiträge vollständig oder anteilig übernommen werden. 

Hinweis:

Bitte stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig – idealerweise vor Beginn der Betreuung –, da die Kostenübernahme nicht rückwirkend erfolgt.

Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kindertagesstättenfachberatung und Kindertagesstätten

Antrag zur Kostenübernahme Kindertagesstättenbeiträge 

Antrag zur Kostenübernahme Mittagessen in Horten

Informationsblatt

Mietbescheinigung



Kindertagesstättenbeitrag (Kostenübernahme)

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Christin Otto
4.1.3 Förderung Kindertagesbetreuung
Telefon: 05651 302-54103
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: christin.otto@werra-meissner-kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 71
Frau
Jasmin Schill
4.1.3 Förderung Kindertagesbetreuung
Telefon: 05651 302-54102
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: jasmin.schill@werra-meissner-kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 71