Leistungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Rechtliche Grundlagen: § 113 in Verbindung mit § 76 ff. SGB IX
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Menschen mit Beeinträchtigung Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen. Hierbei kommen insbesondere Leistungen zur sozialen Teilhabe, wie Assistenzleistungen oder Mobilitätshilfen in Frage. Die individuellen Bedarfe werden nach Antragstellung im Rahmen des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens ermittelt. Hinzu kommt in diesem Bereich die Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach Kapitel 9 SGB IX.
Die Antragsunterlagen finden Sie hier:
- Antrag auf Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
- Anlage über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Hinweise zum Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
Öffnungszeiten
Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache an folgenden Tagen zur Verfügung:
Montag bis Freitag
09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Leistungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
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Frau
Bettina Friedrich 6.2 Leistungen nach dem SGB XII |
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