Leistungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rechtliche Grundlagen: § 113 in Verbindung mit § 76 ff. SGB IX

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Menschen mit Beeinträchtigung Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen. Hierbei kommen insbesondere Leistungen zur sozialen Teilhabe, wie Assistenzleistungen oder Mobilitätshilfen in Frage. Die individuellen Bedarfe werden nach Antragstellung im Rahmen des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens ermittelt. Hinzu kommt in diesem Bereich die Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach Kapitel 9 SGB IX.

Die Antragsunterlagen finden Sie hier:

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