Fachdienst Unterhaltsangelegenheiten und andere Aufgaben
Der Fachdienst Unterhaltsangelegenheiten beschäftigt sich in unterschiedlichen Formen mit unterhaltsrechtlichen Fragen. Sie erhalten Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellungen und Unterhaltsangelegenheiten, es werden Pflegschaften und Vormundschaften minderjähriger Kinder geführt und Beurkundungen vorgenommen.
Wir bietet Eltern und jungen Volljährigen bis zum 21. Lebensjahr die Beratung und Unterstützung in Fragen zum Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt und Betreuungsunterhalt an.
Unter bestimmten Voraussetzungen können für minderjährige Kinder Beistandschaften für die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eingerichtet werden.
Finanzielle Hilfen können durch die Beantragung von Unterhaltsvorschussleistungen in Anspruch genommen werden.
Beim Jugendamt ist die Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungserklärungen kostenfrei möglich.
Grundlage für die Berechnung von Unterhaltsansprüchen ist die Düsseldorfer Tabelle. Die Anwendung dieser Tabelle kann durch das Jugendamt erläutert werden.
Unterhaltsangelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII
Auf einen Blick: