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Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen

Rechtliche Grundlage:
Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI)
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen steht allen Personen zu, die wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer für bestimmte Tätigkeiten und Abläufe im Alltagsleben (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Verrichtungen und Versorgung) täglich Hilfe zu Hause benötigen.
Grundsätzlich gilt, dass die Kosten der ambulanten, pflegerischen Versorgung zunächst aus den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und aus eigenen Mitteln zu finanzieren sind. Reichen diese Mittel allerdings nicht aus, kann beim Werra-Meißner-Kreis ein Antrag auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII gestellt werden. Im Rahmen der danach bei uns zu treffenden Entscheidungen prüfen wir grundsätzlich folgende gesetzliche Rangfolge der Finanzierung:

  • Leistung der Pflegekasse,
  • eigenes Einkommen und Vermögen,
  • eigene vertragliche Ansprüche (z.B. aus übertragenem Vermögen),
  • Unterhaltsansprüche von den Kindern.

Wird dabei festgestellt, dass der Antragsteller bzw. die Antragstellerin weder mit eigenen finanziellen Mitteln, noch mit Hilfe Dritter die Kosten der pflegerischen Versorgung vollständig finanzieren kann, steht ihm Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zu. Zu beachten ist, dass Sozialhilfe nicht rückwirkend gezahlt werden kann, sondern erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Sozialhilfeträger von der Hilfebedürftigkeit erfährt.
Aufgrund der vielschichtigen Leistungsmöglichkeiten im Rahmen der häuslichen Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII bitten wir Sie, Kontakt mit unserer Sachbearbeiterin aufzunehmen, um Ihre individuellen Ansprüche zu erörtern.

 

Öffnungszeiten

Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache an folgenden Tagen zur Verfügung:
Montag bis Freitag
09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr - 17.00 Uhr


Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Hanna Beck

• 6.1.3 Bildungs- und Teilhabepaket
• 6.3.1 Hilfe zur Pflege a. v. E.
Telefon: 05651 302-54709
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: Hanna.Beck@werra-meissner-kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum Raum 75
Frau
Ute Kistner-Wilhelm
Telefon: 05651 302-54201
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: Ute.Kistner-Wilhelm@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 064