Fachdienst Jugendhilfeplanung, Kindertagesbetreuung und Aufsicht
Der Fachdienst beinhaltet die Jugendhilfeplanung (§ 78 und 79 SGB VIII). Die Fachplanung initiiert, moderiert und begleitet lokale Prozesse in Kooperation mit Städten und Gemeinden des Werra-Meißner-Kreises sowie weiteren zentralen Akteuren, um so die vorhandene soziale Infrastruktur weiter zu entwickeln.
Darüber hinaus sind im Fachdienst das Projekt „Kompetenzagentur“ und die Abwicklung der Landesprogramme verortet.