Informationen für Tagespflegepersonen zur Kindertagespflege im Werra-Meißner-Kreis

Wie wird man Kindertagespflegeperson? 
-  Sie sind im Alter zwischen 20 und 60 Jahre

- Sie können einen Hauptschulabschluss nachweisen

dann können Sie sich mit einem Lebenslauf, Lichtbild und dem Nachweis eines Schulabschlusses bei der Kinder-Tagespflege in der Ev. Familienbildungsstätte-Mehrgenerationenhaus, An den Anlagen 14a, in Eschwege für die Qualifizierung bewerben. Nach einem persönlichen Gespräch und gegenseitigen Kennenlernen erfolgt  eine gemeinsame Entscheidung über die Teilnahme an dem Qualifizierungskurs.


Qualifizierung
Die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson umfasst 160 Unterrichtseinheiten (UE) und orientiert sich an den bundeseinheitlichen Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts, dem DJI-Curriculum „Fortbildung von Tagespflegepersonen“. Diese Qualifizierungsmodell ist vom Bundesverband Kindertagespflege anerkannt, ist bundesweit gültig und wird mit einem Zertifikat bestätigt. Die Qualifikation wird vom Werra-Meißner-Kreis und dem Land Hessen finanziert.

Kinder-Tagespflege der Ev. Familienbildungsstätte-Mehrgenerationenhaus, Eschwege

Erlaubnis zur Kindertagespflege 
Um als Kindertagespflegeperson tätig sein zu können benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII). Diese wird auf Antrag vom Fachdienst 4.4. - Kinderbetreuung und Fachaufsicht, des Werra-Meißner-Kreises erteilt wenn Sie
    
    die Qualifikation  zur Kindertagespflegeperson erlangt haben
    die Eignungskriterien nach § 34 Abs, 2 SGB VIII erfüllen