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Kindertagesstättenfachaufsicht / -fachberatung

Für die Beratung und Überprüfung der Kinderbetreuungseinrichtungen im Betriebserlaubnisverfahren ist die Kindertagesstättenfachaufsicht und -fachberatung zuständig. Ferner gehört zu den Aufgaben die Beratung bei der Gründung oder Umstrukturierung von Einrichtungen, bei der Betriebsführung, bei konzeptionellen und personellen Fragen und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.
Kinder mit Behinderungen können im Rahmen von Einzelintegrationsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen betreut werden. Im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren werden die Einrichtungen überprüft und beraten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Die Kindertagesstättenfachberatung ist zuständig für die Beratung und Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte, bietet Arbeitskreise für Leiterinnen an und fördert die Konzeptionserarbeitung in den Teams.
Mit Unterstützung dieses Fachbereichs soll die Qualitätsentwicklung in den Kinderbetreuungseinrichtungen gefördert und die Angebote bedarfsgerecht geplant und gestaltet werden.



Kindertagesbetreuung und Aufsicht

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Isabel Gimenez-Henschke
4.3 Kindertagesbetreuung und Aufsicht
Telefon: 05651 302-54405
Telefax: 05651 320-54405
E-Mail: isabel.gimenez-henschke@werra-meissner-kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 23
Frau
Anna Karges
4.3 Kindertagesbetreuung und Aufsicht
Telefon: 05651 302-54406
Telefax: 05651 302-54090
E-Mail: anna.karges@werra-meissner-kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 23
Frau
Carmen Goldmann-Schlegel
4.3 Kindertagesbetreuung und Aufsicht
Telefon: 05651 302-54402
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: C.Goldmann-Schlegel@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 32