Fachdienst Sozialer Dienst
Der Soziale Dienst bietet jungen Menschen und Familien Beratung sowie Unterstützungsleistungen an. Vorrang hat dabei die enge Kooperation mit den betroffenen Kunden und die Stärkung deren Selbsthilfekompetenzen. Kinder und Jugendliche können sich auch allein an uns wenden.
Die Beratung beinhaltet allgemeine Fragen der Entwicklung und Erziehung junger Menschen und des familiären Zusammenlebens, aber auch Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes bei getrennt lebenden Eltern. Die Beratungsangebote sind kostenlos und vertraulich.
Wird deutlich, dass intensivere Hilfe notwendig ist, können Erziehungsberechtigte sog. „Hilfen zur Erziehung“ in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form beantragen. Bei der „Hilfeplanung“ arbeiten die Betroffenen bis zum Hilfeende mit den Fachkräften des Fachdienstes eng zusammen.
Hilfe in Notsituationen, in welchen das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen bedroht ist, sei es durch Vernachlässigung, Gewalt, Misshandlung oder sexuellem Missbrauch, leistet der Soziale Dienst verpflichtend Zum Schutze der gefährdeten jungen Menschen – ggf. auch gegen den Willen der Eltern unter Einbeziehung
des Familiengerichtes.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet straffällig gewordene junge Menschen von 14 bis 21 Jahren im gesamten
Jugendstrafverfahren und bietet den Betroffenen und deren Eltern Beratung und Hilfen an, kooperiert mit
der Justiz durch Entscheidungsvorschläge sowie die Durchführung pädagogischer Sanktionen.
Das Fachgebiet Pflegekinderdienst/Adoptionen wirbt, qualifiziert und betreut Familien, die ein Pflegekind im Rahmen der Hilfe zur Erziehung aufnehmen wollen. Es werden auch Eltern beraten und begleitet, die ein Kind zur Adoption freigeben möchten bzw. die gerne ein Kind adoptieren möchten.