Kindeswohlgefährdungsmeldung

Was ist eine Kindeswohlgefährdung?

Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist.

Wie kann ich eine Meldung abgeben?

Unter folgenden Nummern können Sie Kindeswohlgefährdungsmeldungen abgeben: Für den südlichen Teil des Landkreises 05651 302-14076 und für den nördlichen Teil unter 05651 302-54076. Es ist auch schriftlich möglich eine Gefährdungsmeldung abzugeben.

Was passiert nach einer Kindeswohlgefährdungsmeldung?

Die Fachkräfte beraten den Meldeinhalt zunächst fachdienstintern. In der Regel werden die Eltern und das Kind zu einem Gespräch eingeladen. Gemeinsam wird die Situation erörtert. Bei diesem Gespräch werden dann mögliche Unterstützungsmaßnahmen gemeinsam besprochen. Je nach Fall können aber auch Schutzmaßnahmen zum Wohle des Kindes erforderlich sein.

Zu welchen Zeiten ist es möglich, eine telefonische Kindeswohlgefährdungsmeldung abzugeben?

Telefonische Meldungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung können zu folgenden Zeiten unter den oben genannten Telefonnummern entgegengenommen werden:


Montag bis Mittwoch von 8.30 – 15.30 Uhr
Donnerstag 8.30 – 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 13.00 Uhr

Außerhalb dieser Telefonzeiten können Sie sich in dringenden Fällen an die Polizei unter der Rufnummer 110 wenden.