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Täter-Opfer-Ausgleich

Beim Täter-Opfer-Ausgleich handelt es sich um die außergerichtliche Klärung von Konflikten, die aus einer Straftat Jugendlicher oder Heranwachsender resultieren oder die zu einer Straftat führten.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot der Jugendgerichtshilfe, das sowohl für die Opfer/Geschädigte und Täter/Beschuldigte freiwillig und kostenlos ist. Diese Verfahrensform ist im Jugendgerichtsgesetz verankert. Dabei versuchen Opfer und Täter eine ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechende Konfliktregelung einvernehmlich miteinander auszuhandeln. Über die Form und das Ergebnis entscheiden sie dabei selbst.
Unterstützt werden sie durch einen neutralen Vermittler, welcher für den geregelten fachlichen Ablauf des Täter-Opfer-Ausgleiches verantwortlich ist.
Im Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales des WMK übernehmen diese Aufgabe die Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe, die über eine Zusatzausbildung zum Mediator/Mediatorin in Strafsachen verfügen.


Öffnungszeiten

Montag Vormittag 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Weitere Termine nach Absprache


Täter-Opfer-Ausgleich

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Nadja Sippel
4.4 Jugendhilfe in Strafsachen
Telefon: 05651 302-1497
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: nadja.sippel@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 2.11
Frau
N. Weber
4.4 Jugendhilfe in Strafsachen
Telefon: 05651 302-1496
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: N.Weber@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 230


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