Onlinebelehrungen

Der Werra-Meißner-Kreis hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der ‎Durchführung der Belehrungen beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:‎

So funktioniert’s: 

  • Sie buchen online kostenpflichtig einen Termin für die Belehrung.
  • Ihre Daten werden sicher und datenschutzkonform übertragen.
  • Richten Sie Ihr Gerät (PC, Tablet oder Smartphone) etwa 10–15 Minuten vor dem Termin ein. Sie benötigen Kamera und stabile Internetverbindung.
  • Beim Termin werden Sie per Videoanruf (z. B. via tzg Video-Ident APP, Facetime, Signal oder Ginlo) aufgerufen.
  • Sie zeigen Ihren Personalausweis vor der Kamera, damit Ihre Identität live überprüft werden kann.
  • Danach bekommen Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) für die Belehrung — Sie können wählen, in welcher Sprache Sie teilnehmen möchten. Untertitel in Fremdsprachen sind oft verfügbar.
  • Nun geben Sie Ihre Einwilligung zu Datenschutz und Belehrungsbedingungen ab und starten den SchulungsFilm.
  • Nachdem Sie den Film angesehen haben, lesen Sie das Merkblatt — auch dieses steht in mehreren Sprachen bereit.
  • Zum Abschluss machen Sie einen Kurztest mit ein paar Fragen. Der Test muss bestanden werden, danach erhalten Sie die Bescheinigung.
  • Die Bescheinigung können Sie herunterladen oder bekommen sie per EMail sie ist notwendig, bevor Sie mit der Tätigkeit in lebensmittelverarbeitenden oder potenziell infektiösen Betrieben anfangen dürfen
     Merkblatt zur Onlinebelehrung

Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen? ‎
Mitbürgerinnen und Mitbürger die eine andere Sprache bevorzugen, können eine Version mit Untertiteln wählen.‎ Merkblätter in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.


Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder zum Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an ifsg@tzg.online oder telefonisch an 02182 8507–65

In Ausnahmefällen oder bei auftretenden Problemen ist eine Belehrung im Gesundheitsamt Werra-Meißner, Luisenstr. 23c, 37269 Eschwege möglich. Bei mehreren Personen kann alternativ eine Gruppenbelehrung vor Ort durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass hierfür Anfahrtskosten anfallen können.

Bei Interesse an einer persönlichen Hygieneschulung wenden Sie sich bitte an hygiene@werra-meissner-kreis.de oder an die Ansprechpartnerinnen (Frau Wittich, Tel. 05651 302-25102 oder Frau Schill, Tel. 05651 302-25120)

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Link für die Online Schulung:  https://esw.gotzg.de

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Minderjährige Teilnehmer ‎
Minderjährige Teilnehmer müssen eine schriftliche Einwilligung vor Termin per E-‎Mail an ifsg@tz-glehn.de senden.‎

Erklärung der bzw. des Sorgeberechtigten
Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)


Schulpraktika
Belehrungen für ein Schulpraktikum finden in Abstimmung mit dem ‎Gesundheitsamt und der jeweiligen Schule statt.‎