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Betäubungsmittel

Die Mitnahme von Betäubungsmitteln durch Patienten bei Auslandsreisen unterliegt grundsätzlich strengen Bestimmungen.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen. Voraussetzung ist, dass zunächst der verordnende Arzt eine vorgeschriebene Bescheinigung vollständig ausfüllt und danach der Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen diese Bescheinigung beglaubigt.

Weiterführende Links:

www.bfarm.de
http://www.bakteriologie.uni-goettingen.de/


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