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Organspende

Organspende kann Leben retten. Das Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz) regelt in der Bundesrepublik Deutschland die Spende und Entnahme von menschlichen Organen, Organteilen oder Gewebe zum Zwecke der Übertragung auf andere Menschen. Die Gesundheitsämter, die zuständigen Bundesbehörden, insbesondere die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Krankenkassen sollen die Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organspende, die Voraussetzungen der Organentnahme und die Bedeutung der Organübertragung aufklären.
Für die Klärung vorhandener Fragen stehen wir gern zur Verfügung. Wir halten eine Reihe von Informationsbroschüren und Vordrucken für Organspenderausweise bereit.
Weiterführender Link:
www.organspende-info.de


Organspende

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Annika Dölle
5.1 Fachbezogene Verwaltung
Telefon: 05651 302-25111
Telefax: 05651 302-25090
E-Mail: annika.doelle@werra-meissner-kreis.de
Luisenstraße 23c, 37269 Eschwege
Raum 215