Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostitutionsschutzgesetz
Beschreibung der Leistung
Für Personen, die als Prostituierte tätig sind oder tätig werden wollen, ist für die
behördliche Anmeldung eine gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt
vorgeschrieben.
Es geht dabei um Krankheitsverhütung, Empfängnisverhütung, Schwangerschaft,
Alkohol- und Drogenkonsum, Hygiene sowie Beratungs- und Hilfsangebote.
Die Beratung ist vertraulich!
Kosten
Die erforderliche Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung kostet 28 €. Der Betrag ist
bar zu bezahlen.
Benötigte Unterlagen
Zum Beratungstermin, zu dem man sich vorher telefonisch anmelden muss, ist der
Personalausweis ( bzw. Reisepass) sowie der Impfausweis, falls vorhanden, mitzubringen.
Termine
Termine werden nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben.
Wer nicht gut deutsch spricht oder versteht, sollte in Begleitung einer Person kommen,
die übersetzten kann.
Gesundheitliche Beratung gemäß § 10 Prostitutionsschutzgesetz
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
---|---|---|
Frau
Claudia Kranz 5.2 Ärztlicher Dienst - Assistenz |
Telefon: 05651 302-25222
Telefax: 05651 302-25090 E-Mail: Claudia.Kranz@Werra-Meissner-Kreis.de |
Luisenstraße 23c, 37269 Eschwege
Raum 211a |