Amtsärztliche /Ärztliche Begutachtungen
Das Gesundheitsamt erstattet grundsätzlich nur Gutachten für Behörden und öffentliche Institutionen bei gegebener gesetzlicher Grundlage.
Die Begutachtungsanlässe sind mannigfaltig.
So erfolgen z. B. folgende Begutachtungen nach schriftlicher Beauftragung durch eine Behörde:
- Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Sanatoriumsbehandlung / Heilkur
- Bewilligung einer Kapitalabfindung nach dem Soldatenversorgungsgesetz
- Dienstfähigkeit
- Dienstunfälle
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Fahrerlaubnisverordnung
- Eingliederungshilfe
- Einstellungen / Verbeamtung auf Probe bzw. Lebenszeit
- Ermäßigung der Pflichtstundenzahl
- Erwerbsfähigkeit / Arbeitsfähigkeit nach SGB II
- Pflegebeurteilung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Gerichtsärztliche Gutachten
Begutachtungen im Zuge von Adoptionsverfahren, zur Frage der Eignung für Tätigkeiten im Rettungsdienst (nach § 3 Rettungsdienstbetriebsverordnung) oder zu Fragen der Prüfungsfähigkeit im Rahmen eines Studiums werden zur unmittelbaren Vorlage bei der zuständigen Behörde auch ohne schriftlichen Auftrag erstattet.
Für die amtsärztliche/ärztliche Untersuchung und Begutachtung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Lichtbildausweis
- Untersuchungsauftrag der zuständigen Behörde
- Bedarfsweise Impfausweis und Mutterpass
- Erforderliche Sehhilfe
- Angaben zur Krankheitsgeschichte (Anamnesebogen)
- Verfügbare medizinische Befundberichte
Termine zur Begutachtung werden schriftlich oder telefonisch vereinbart.
Prüfungsfähigkeit
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
---|---|---|
Frau
Silke Hildebrandt 5.2 Ärztlicher Dienst - Sekretariat |
Telefon: 05651 302-25201
Telefax: 05651 302-25290 E-Mail: Silke.Hildebrandt@Werra-Meissner-Kreis.de |
Luisenstraße 23c, 37269 Eschwege
Raum 212 |