Willkommen bei der Betreuungsbehörde des Werra-Meißner-Kreises

Die Betreuungsbehörde des Werra-Meißner-Kreises ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen sowie Angelegenheiten zur rechtlichen Betreuung und berät zu den Möglichkeiten der vorsorgenden Verfügungen.

Für volljährige Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Werra-Meißner-Kreis, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Lebensführung eigenverantwortlich zu organisieren und daher einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter an die Seite gestellt bekommen sollen, wird die Betreuungsbehörde im Vorfeld für das Amtsgericht (Betreuungsgericht) tätig.
Die Betreuungsbehörde erstellt einen Sozialbericht und schlägt (falls notwendig) dem Betreuungsgericht eine geeignete Betreuerin oder einen geeigneten Betreuer vor.

Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über die Möglichkeiten der vorsorgenden Verfügungen zu informieren. Dies umfasst insbesondere die Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.