Willkommen bei der Betreuungsbehörde des Werra-Meißner-Kreises

Die Betreuungsbehörde des Werra-Meißner-Kreises ist Ansprechpartnerin bei allen Fragen sowie Angelegenheiten zur rechtlichen Betreuung. Außerdem beraten wir Sie zu den Möglichkeiten der vorsorgenden Verfügungen.

 

Für volljährige Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Werra-Meißner-Kreis, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht besorgen können, wird eine rechtliche Betreuung eingerichtet.
Wir von der Betreuungsbehörde unterstützen das Amtsgericht (Betreuungsgericht) bei der Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren, indem wir einen Sozialbericht erstellen und (falls notwendig) eine geeignete Betreuerin oder einen geeigneten Betreuer vorschlagen.

Eine weitere Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, über die Möglichkeiten der vorsorgenden Verfügungen zu informieren. Dies umfasst insbesondere Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.