Betreuertätigkeit

Ehrenamtliche und berufliche Betreuerinnen und Betreuer übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe in der Gesellschaft. Sie unterstützen, begleiten und beraten volljährige Personen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) umfassend eigenständig erledigen können.

 

Ehrenamtliche Betreuungspersonen

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sind oftmals Angehörige oder Freunde der betroffenen Person. Aber auch ohne familiäre oder persönliche Beziehung zu der betroffenen Person können als sogenannte “externe ehrenamtliche Betreuungsperson” Betreuungen für andere Menschen geführt werden.
Für jeden einzelnen Betreuungsfall kann die ehrenamtliche Betreuungsperson auf Antrag beim Amtsgericht eine jährliche Aufwandsentschädigung geltend machen.

 

Berufliche Betreuungspersonen

Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer üben ihre Tätigkeit selbstständig als Freiberufler aus. Dabei führen sie anspruchsvolle Betreuungen von betroffenen Personen, die in der Regel nicht zu ihrem Familien- oder Bekanntenkreis gehören.
Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer erhalten für ihre Arbeit eine Vergütung, die sich nach der Dauer der Betreuung und den eigenen Qualifikationen richtet und gesetzlich geregelt ist.

 

Im Werra-Meißner-Kreis werden fortlaufend engagierte Personen gesucht, die Interesse an einer sinnstiftenden und selbstbestimmten Tätigkeit haben.

Sollten Sie Interesse haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!