Fachdienst Hygiene
Der Fachdienst Hygiene ist für die Überwachung, Beratung und Begutachtung in Fragen des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes, der Einhaltung von Hygieneanforderungen in Einrichtungen gemäß Infektionsschutzgesetz und Infektionshygieneverordnung, der Qualität von Trink- und Badewasser, Erkennung, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Erkrankungen zuständig.
Weiterhin ist er zuständig für die überwachen öffentliche Einrichtungen aus hygienischer Sicht.
Solche Einrichtungen sind zum Beispiel:
- Krankenhäuser
- Altenpflegeheime
- Kinderbetreuungseinrichtungen
- öffentliche Schwimmbäder
- Praxen medizinischer Heilberufe
Als Rechtsgrundlagen dienen hier das Infektionsschutzgesetz (IfSG), das Hessische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) sowie die Infektionshygieneverordnung.
Weitere Tätigkeitsfelder:
- Beratung zur Erstellung eines Hygieneplanes gemäß § 36 Absatz 1 IfSG
- Beratung der Einrichtungen in Hygieneangelegenheiten
- Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen aus der Bevölkerung über hygienische Missstände in öffentlichen Einrichtungen.
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