Amtstierärztliche Bescheinigungen
Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze innerhalb der Europäischen Union (EU) verreisen wollen, benötigen Sie einen von Ihrem Tierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung. Eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung ist nicht erforderlich. Großbritannien, Irland, Finnland und Malta stellen an die Einreise von Hunden und Katzen weitere Anforderungen.
Wollen Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze in oder durch ein Land außerhalb der EU (Drittland) reisen, kann eine amtstierärztliche Bescheinigung gefordert sein. Auch für die Ein- bzw. Rückreise aus vielen Drittländern in die EU gelten besondere Bestimmungen. Die Voraussetzungen für Reisen in oder durch Drittländer werden von dem Land, in bzw. durch das man reisen will, festgelegt. Wenn eine amtstierärztliche Bescheinigung für ein Drittland erforderlich ist, müssen Sie das Tier und den Impfpass des Tieres mit den eingetragenen, gültigen Impfungen mitbringen. Für die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Wenn Sie ein Rind verbringen wollen, ist zu beachten, dass in Zucht- und Nutzrinderbestände grundsätzlich nur BHV1-freie und BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden dürfen. Die BHV1-Freiheit ist bei Verbringungen im Inland nicht mehr mit einer amtstierärztlichen Bescheinigung nachzuweisen, jedoch sollten sich die Zukaufbetriebe zusichern lassen, dass die Herkunftsbetriebe einen durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen bestätigten BHV1-freien Status besitzen. Nachweise für die BVDV-Unverdächtigkeit können der im Rinderpass eingetragene negative BVD-Status oder ein Ausdruck des negativen BVD-Status aus der HIT-Datenbank sein; der Ausdruck kann vom Tierhalter selbst angefertigt oder auf Antrag vom HVL in Alsfeld oder dem Fachdienst Veterinärwesen in Eschwege kostenpflichtig erstellt werden.
Wenn Sie Tiere aus einem bzw. in einen anderen Mitgliedsstaat verbringen wollen und damit ein Besitzerwechsel verbunden ist, benötigen Sie eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung für den innergemeinschaftlichen Handel, die beim Fachdienst Veterinärwesen kostenpflichtig erhältlich ist.
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Amtstierärztliche Bescheinigungen
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
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Frau
Dr. Astrid Schulze 5.7 Veterinärwesen |
Telefon: 05651 302-25700
Telefax: 05651 302-25790 E-Mail: astrid.schulze@werra-meissner-kreis.de |
Luisenstraße 23c, 37269 Eschwege
Raum 107 |
Herr
Hartmut Ritter Tiergesundheitsaufseher 5.7 Veterinärwesen |
Telefon: 05651 302-25702
Telefax: 05651 302-25790 E-Mail: Hartmut.Ritter@Werra-Meissner-Kreis.de |
Luisenstraße 23c, 37269 Eschwege
Raum 105 |
Herr
Dietrich Strauch Tiergesundheitsaufseher 5.7 Veterinärwesen |
Telefon: 05651 302-25701
Telefax: 05651 302-25790 E-Mail: Dietrich.Strauch@Werra-Meissner-Kreis.de |
Luisenstraße 23c, 37269 Eschwege
Raum 105 |