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Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchen stellen trotz großer Fortschritte der Wissenschaft in der Diagnostik, der Vorbeugung und Bekämpfung ein hohes Gefahrenpotential für die Tierbestände und die menschliche Gesundheit dar. Insbesondere hochansteckungsfähige Tierseuchen wie die Maul- und Klauenseuche oder die Schweinepest können schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben oder den internationalen Handel beeinträchtigen. Andere Tierseuchen, wie z. B. die Tollwut oder die Salmonellose, zählen zu den auf den Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen).
Ein wichtiges Instrumentarium der Tierseuchenbekämpfung ist die exakte und rechtzeitige Diagnostik. Deshalb werden regelmäßig Blut- und Milchuntersuchungen in Rinder-, Schaf und Schweinebeständen vorgenommen. Grundsätzlich sollen vorbeugende Maßnahmen, wie Beibringen von amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigungen bei Zukauf von Tieren sowie Untersuchungen und Impfungen eine Einschleppung von Seuchen verhindern. Die Gesundheit importierter Haus- und Nutztiere wird vom Amtstierarzt vor Ort kontrolliert.
Verdächtige verendete Tiere werden einer Sektion und unterschiedlichsten Laboruntersuchungen zugeführt, um frühzeitig eine Seuchengefahr zu erkennen und tierhaltende landwirtschaftliche Betriebe vor wirtschaftlichen Schäden zu schützen. Der Fachdienst Veterinärwesen achtet darauf, dass die Untersuchungen in den vorgeschriebenen Zeiträumen durchgeführt werden und leitet gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Seuchen und Krankheiten ein. Für den Fall des Auftretens einer anzeigepflichtigen Tierseuche im Kreis werden die erforderlichen Maßnahmepläne zu deren Bekämpfung vorgehalten.
Eine lückenlose Tierkennzeichnung durch Ohrmarken und die Erfassung in zentralen Datenbanken mit jederzeitiger Zugriffsmöglichkeit ist heute für eine erfolgreiche Tierseuchenbekämpfung ebenso unerlässlich wie ein EDV-gestütztes Melde- und Berichtswesen. Deshalb sind alle Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Geflügel) verpflichtet, ihren Tierbestand vor Beginn der Tätigkeit beim Fachdienst Veterinärwesen anzuzeigen, bei der Hessischen Tierseuchenkasse (Tel. 0611-940830) anzumelden und beim Hessischen Verband für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e. V. (Tel. 06631-78450) eine Registriernummer zu beantragen sowie - außer bei Einhufern - über ihren Tierbestand ein aktuelles Bestandsregister zu führen. Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen sind außerdem nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung zu kennzeichnen.
Ein wichtiges Glied in der Kette seuchenverhindernder Maßnahmen stellt eine gut funktionierende Beseitigung tierischer Nebenprodukte dar.

Weiterführende Links:

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hessische Tierseuchenkasse
Hessischer Verband für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e. V. (HVL)
Bieneninstitut Kirchhain
Hessisches Landeslabor



Tierseuchenbekämpfung

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Dr.
Astrid Schulze
5.7 Veterinärwesen
Telefon: 05651 302-25700
Telefax: 05651 302-25790
E-Mail: astrid.schulze@werra-meissner-kreis.de
Luisenstraße 23c, 37269 Eschwege
Raum 107
Herr
Hartmut Ritter
Tiergesundheitsaufseher
5.7 Veterinärwesen
Telefon: 05651 302-25702
Telefax: 05651 302-25790
E-Mail: Hartmut.Ritter@Werra-Meissner-Kreis.de
Luisenstraße 23c, 37269 Eschwege
Raum 105
Herr
Dietrich Strauch
Tiergesundheitsaufseher
5.7 Veterinärwesen
Telefon: 05651 302-25701
Telefax: 05651 302-25790
E-Mail: Dietrich.Strauch@Werra-Meissner-Kreis.de
Luisenstraße 23c, 37269 Eschwege
Raum 105


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