Schulentwicklungsplan
Das Hessische Schulgesetz verpflichtet gemäß § 145 HSchG die Schulträger einen Schulentwicklungsplan für ihr Gebiet aufzustellen. In diesem ist der gegenwärtige und zukünftige Schulbedarf und die Schulstandorte auszuweisen. Durch die regionale Schulentwicklungsplanung soll ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Schulangebot gesichert werden, um ein regional ausgeglichenes Bildungsangebot zu gewährleisten. Durch die Schulentwicklungsplanung soll sichergestellt werden, dass ein schulformbezogenes Bildungsangebot unter zumutbaren Bedinungen erreichbar ist und bleibt.
Schulentwicklungsplanung
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
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Herr
Horst Hartmann SES Schule, Ehrenamt und Sport |
Telefon: 05651 302-3610
Telefax: 05651 302-3618 E-Mail: Horst.Hartmann@Werra-Meissner-Kreis.de |
Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege
Raum 110 |