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Kreiszuschüsse

Der Werra-Meißner-Kreis unterstützt die Arbeit der Sport treibenden Vereine, in dem er die Beschaffung von langlebigen Sportgeräten oder den Bau, die Sanierung oder die Erweiterung der baulichen Vereinsanlagen (z. B. Vereinsheime, Sportplätze, etc.) bezuschusst.

Der Zuschuss des Werra-Meißner-Kreises beträgt 10 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Zuwendungsfähige Kosten sind:

  • die Beschaffungskosten
  • oder bei Baumaßnahmen in der Regel die Herstellungskosten (einschl. der Eigenleistungen), die durch Rechnungen, Überweisungen und Belege nachgewiesen werden müssen

Voraussetzung für die Zahlung des Zuschusses ist, dass

  • bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde ebenfalls ein Förderantrag gestellt wird.
  •  eine überörtliche Institution die Maßnahme bezuschusst.

Überörtliche Institutionen sind:

  • das Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport Postfach 3167 60521 Wiesbaden
  • oder der Landessportbund Hessen Otto-Fleck-Schneise 4 60528 Frankfurt/Main 

Des Weiteren können Vereine, die mit der Ausrichtung überregionaler Veranstaltungen (z. B. Hessische Meisterschaften, Südwestdeutsche Meisterschaften oder Deutsche Meisterschaften) beauftragt werden, eine Zuwendung erhalten. Für überörtliche Veranstaltungen besteht die Möglichkeit Pokalspenden zu beantragen.

Die Kreiszuschüsse sind formlos zu beantragen. Unterlagen sind beizufügen. Der Sportsachbearbeiter kann darüber Auskunft geben, welche Unterlagen benötigt werden.



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