Zum Hauptinhalt springen logo WMK - Link zur Startseite

Landeszuschüsse

Das Land Hessen bezuschusst bauliche Maßnahmen (Neubauten, Sanierungen, Modernisierungen etc.) sowie die Anschaffung langlebiger Sportgeräte durch die Sportvereine

Folgende Förderprogramme können in Anspruch genommen werden:

A) Vereinseigener Sportstättenbau

Das Hessische Innenministerium gewährt für Baumaßnahmen (Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen) eine Landeszuwendung bis maximal 30 % der zuwendungsfähigen Kosten. Bei Baumaßnahmen von überregionaler Bedeutung (z.B. Leistungszentren) kann die Zuschusshöhe maximal 60% der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Was ist zu beachten?

  • Nach Bedarfsanmeldung (mittels Formblatt) wird die Baumaßnahme in die Prioritätenliste des Werra-Meißner-Kreises aufgenommen. Diese Liste wird durch das Land Hessen abgearbeitet. Je nach Stand der Anträge können Wartezeiten entstehen.
  • Die Kosten der Maßnahme müssen die Bagatellsumme von 25.000,00 € überschreiten.
  • Mit der Baumaßnahme darf erst nach Vorlage des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
  • Der Verein muss Eigentümer des Grund und Bodens bzw. der zu sanierenden Maßnahme sein. Der Nachweis hierüber ist vorzulegen.

 Weitere Informationen und Hinweise finden Sie unter:

https://innen.hessen.de/sport/sportstaettenbau/programm-vereinseigener-sportstaettenbau

 

B) Sonderinvestitionsprogramm Sportland Hessen

Das Hessische Innenministerium möchte durch dieses Programm insbesondere Bau - und Modernisierungsmaßnahmen födern, die nicht unter das Programm “Vereinseigener Sportstättenbau” fallen. Wesentlicher Unterschied gegenüber der Förderung aus dem Programm “Vereinseigener Sportstättenbau” ist, dass hier nicht der Weg über die Prioritätenliste genommen werden muss und somit auch kurzfristige Förderungen möglich sind. Die Förderhöhe beträgt im Regelfall 30% der zuwendungsfähigen Kosten. Die Fördersumme ist auf 50.000,- € gedeckelt.

 

Was ist zu beachten?

  • Die Beantragung erfolgt formlos über den Landkreis.
  • Es sind befürwortende Stellungnahmen des Landkreises, der jeweiligen Kommune und des Sportkreise erforderlich.
  • Die Antragsunterlagen sind vollständig einzureichen.
  • Mit der Baumaßnahme darf erst nach Vorlage des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
  • Der Verein muss Eigentümer des Grund und Bodens bzw. der zu sanierenden Maßnahme sein. Der Nachweis hierüber ist vorzulegen.

Weitere informationen und Hinweise finden Sie unter:

https://innen.hessen.de/sport/sportstaettenbau/sonder-investitionsprogramm-sportland-hessen

 

 

C) Weiterführung der Vereinsarbeit

Neben dem Bau und der Sanierung von Sportstätten unterstützt das Hessische Innenministerium auch die “Weiterführung der Vereinsarbeit” mit Landesmitteln. Bei Nachweis einer besonderen finanziellen Belastung kann Sportvereinen - die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind -eine Zuwendung zur “Weiterführung der Vereinsarbeit” bewilligt werden. Zu diesen besonderen finanziellen Belastungen für Sportvereine zählen u. a. die Anschaffung langlebiger Sportgeräte, Instandhaltungsmaßnahmen oder Instandsetzungen. Aber auch die Förderung besonder Veranstaltungen (z.B. Hessische oder Deutsche Meisterschaften und Vereinsjubiläen) können bezuschusst werden. Auch in diesem Förderprogramm ist die Förderhöhe begrenzt, sie beträgt maximal 10.000,- €. Eine feste Förderquote gibt es dagegen nicht. In Ausnahmefällen kann die Zuwendung auch nachträglich bewilligt werden.

 

Was ist zu beachten?

  • Die Beantragung erfolgt über den Landkreis mittels Antragsformular.
  • Nachweise über entstehende Kosten und die “Finanzierungslücke” sind einzureichen.

 

Weitere informationen und Hinweise finden Sie unter:

https://innen.hessen.de/sport/sportstaettenbau/weiterfuehrung-der-vereinsarbeit

 

Ansprechpartner für die Sportförderung beim Hessischen Innenministerium ist Herr Sebastian Berger

Tel.: +49 (0)611/353-1802
Fax.: +49 (0)611/353-1815
Sebastian.Berger@hmdis.hessen.de

 

Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Sport stehen Ihnen gerne für Fragen gerne zur Verfügung.



Kontrast Gelb-Schwarz
Kontrast Gelb-Blau
Kontrast Schwarz-Weiß
A
A
A
A