Dorfentwicklung
Moderne und zukunftsfähige Dörfer sind ein wesentlicher Bestandteil des ländlichen Raums. Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist daher, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum in allen Lebensbereichen zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren.
Der demografische und strukturelle Wandel erfordert eine nachhaltige Strategie, wie sich eine Kommune insgesamt entwickeln soll und welche Funktionen die einzelnen Stadt-/ Ortsteile dabei übernehmen. Die kommunale Gesamtstrategie auf der Grundlage eines IKEK (Integriertes Kommunales Entwicklungskonzept) muss sich auf alle Stadt-/Ortsteile erstrecken und u.a. Aussagen darüber treffen, wie die Grundversorgung und kommunale Infrastruktur längerfristig gesichert werden können. Dabei sind die Bürgermitwirkung ebenso wie der Aufbau von sozialen und kulturellen Netzwerken, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Verringerung des Flächenverbrauchs eigenständige Programmziele. Um eine flächensparende Siedlungsentwicklung nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ zu ermöglichen, werden vielfältige finanzielle Anreize für eine nachhaltige Innenentwicklung angeboten.
Mit den Förderangeboten zur Stärkung der Innenentwicklung sollen in den Ortskernen der ländlich geprägten Kommunen Hessens zentrale Funktionen gestärkt und eine zukunftsfähige Wohn- und Lebensqualität erhalten bzw. geschaffen werden, um auch jungen Familien eine lebenswerte Heimat in den Ortskernen zu bieten.
Förderangebote für Privatpersonen
Ziel der Förderung ist die Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters mit seinem bau- und kulturhistorischen Erbe sowie die Verbesserung der Lebens-und Wohnqualität der dörflichen Bevölkerung in den Ortskernen.
Gefördert werden können Ausgaben für Investitionen in die Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und für den Neubau von Gebäuden im Ortskern einschließlich privater Hof-Garten-und Grünflächen auf Grundlage der regionaltypischen Bauweise (weitere Informationen in der Broschüre „Bauen im ländlichen Raum“). Objekte können nur gefördert werden die Kommune an dem Dorfentwicklungsprogramm teilnimmt und das Objekt im abgrenzten Fördergebiet liegt oder ein Einzelkulturdenkmal ist.
Investitionen sind nur dann zuwendungsfähig, wenn es sich um eine standortverträgliche Nutzung handelt und die Gebäude sich in die Baustruktur der örtlichen Fördergebiete unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer und baugestalterischer Vorgaben einfügen. Gefördert werden vorrangig umfassende und energieeffiziente Vorhaben.
Für die Finanzierung der Vorhaben können je Objekt Zuwendungen in Höhe von 35 % der förderfähigen Nettokosten gewährt werden. Es gelten folgende Zuschussobergrenzen:
- 45.000 € pro Objekt (z.B. Wohnhaus, Nebengebäude, Scheune, Außenanlage)
- 60.000 € für Vorhaben an Kulturdenkmälern
- 200.000 € für den Umbau von Wirtschaftsgebäuden bis zu drei Wohneinheiten.
Den Ablauf des Förderverfahrens sowie eine Liste der vorzulegenden Unterlagen sind dem Flyer zu entnehmen.
Bei Interesse an der Förderung ist vor Antragstellung Kontakt zum Fachbereich 6.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung aufzunehmen.
Die Antragsunterlagen stehen am Ende der Seite zum Download bereit.
Förderangebote für Kommunen
Das IKEK stellt die Grundlage für kommunale Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung dar. Hierin sind Handlungsfelder aufgeführt, die zusammen mit den Bürger*innen erarbeitet wurden. Die Die Themenfelder eines IKEK sind
- Demografische Entwicklung
- Bürgerschaftliches Engagement
- Städtebauliche Entwicklung und Wohnen
- Daseinsvorsorge sowie
- weitere strategisch relevante Themen.
Innerhalb von sechs Jahren können Kommunen somit Maßnahmen umsetzen, die den genannten Handlungsfeldern zuzuordnen sind. Die Steigerung der Lebensqualität in der Kommune wird so angestoßen und unterstützt.
Beispielhafte Maßnahmen sind die Gestaltung von Gemeinschaftsflächen und Spielplätzen, Schaffung von Barrierefreiheit in den Dorfgemeinschaftshäusern, Sanierung von Jugendräumen, Einrichten einer Gemeinschaftswerkstatt, Unterstützung von Initiativen zur mobilen Versorgung.
Nähre Informationen zum Aufnahmeverfahren der Kommunen als Förderschwerpunkt sind der Broschüre Leitfaden zur Dorfentwicklung in Hessen zu finden.
Übersicht der Dorfentwicklungsschwerpunkte
Die abgegrenzten Fördergebiete und das jeweilige IKEK können auf der Homepage der Kommunen eingesehen werden.
Ort | letztmögliche Antragstellung | Sachbearbeiterinnen | Planunungsbüro für kostenlose Beratung vor Ort |
---|---|---|---|
Eschwege | 31.12.2021 | Martina Frese | Ingenieurbüro Christoph Henke |
Meinhard (Pfad: Rathaus/Politik - Dorfentwicklung) | 31.12.2022 | Martina Frese | Architektur+Städtebau. Bankert, Linker & Hupfeld |
Witzenhausen | 31.12.2023 | Ronja Brünjes und Barbara Eickhoff | Architektur+Städtebau. Bankert, Linker & Hupfeld |
Sontra | 31.12.2024 | Ronja Brünjes | plusConcept Planungsbüro Schnarr |
Meißner | 31.12.2027 | Martina Frese und Ronja Brünjes | wird noch festgelegt |
Antragsunterlagen
Nachweis Bankverbindung für Privatpersonen
► Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis
Merkblatt Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis
Weiterführende Informationen können Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen:
Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung
Allgemeine Nebenbestimmungen für Privatpersonen
Allgemeine Nebenbestimmungen für Kommunen
Bauen im ländlichen Raum - Grundlagen zur Dorfentwicklung in Hessen
Eine Zusammenfassung zum Antragsverfahren und den Fördermöglichkeiten finden Sie hier:
Informationen zu Fördermöglichkeiten (Präsentation)
Informationen zu Fördermöglichkeiten (Flyer)
Dorfentwicklung
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
Frau
Ronja Brünjes 6.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung |
Telefon: 05651 302-56404
Telefax: 05651 302-50190 E-Mail: ronja.bruenjes@werra-meissner-kreis.de |
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 89 |
Frau
Barbara Eickhoff 6.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung |
Telefon: 05651 302-56405
Telefax: 05651 302-50190 E-Mail: barbara.eickhoff@werra-meissner-kreis.de |
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 89 |
Frau
Martina Frese 6.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung |
Telefon: 05651 302-56401
Telefax: 05651 302-50190 E-Mail: Martina.Frese@Werra-Meissner-Kreis.de |
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 90 |
Frau
Annette Schnellhammer 6.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung |
Telefon: 05651 302-56403
Telefax: 05651 302-50190 E-Mail: Annette.Schnellhammer@Werra-Meissner-Kreis.de |
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 87 |
Frau
Elvira Valtink 6.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung |
Telefon: 05651 302-56400
Telefax: 05651 302-50190 E-Mail: Elvira.Valtink@Werra-Meissner-Kreis.de |
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 91 |