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Regionalentwicklung

Hessen setzt seine Förderangebote der ländlichen Regionalentwicklung im Rahmen des LEADER-Ansatzes, auf der Grundlage der GAK-Fördergrundsätze der Integrierten ländlichen Entwicklung sowie ergänzenden Landesinitiativen um.

Ziel der Regionalentwicklung ist u.a. den demografischen Wandel aktiv zu gestalten und die Lebensqualität im ländlichen Raum zu stärken. Diese ist in großem Maße von der angemessenen Erreichbarkeit bzw. Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen abhängig. Die Sicherung, Schaffung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung ist somit wichtiger Baustein der ländlichen Regionalentwicklung. Ergänzend tragen Kleinstunternehmen mit wohnortnahen Arbeitsplätzen zur Wirtschaftskraft und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft bei. Aus diesem Grund möchte die Regionalentwicklung die Zusammenarbeit zwischen Handel, Handwerk und Gewerbe intensivieren, neue Produkte, Vermarktungswege und Dienstleistungen für die Land- und Forstwirtschaft fördern sowie touristische Infrastrukturen (z.B. Ferienwohnungen, Wegenetz) weiterentwickeln. Die Basis der Regionalentwicklung sind regionale Kooperationen, Netzwerke, Entwicklungsinitiativen und bürgerschaftliches Engagement

Vertiefende Informationen zur Regionalentwicklung im Werra-Meißner-Kreis sind auf der Seite des Vereins für Regionalentwicklung Werra-Meißner e.V. zu finden. Das Regionalmanagement ist der erste Ansprechpartner bei Fragen zur Förderung. Für die Bewilligung der Maßnahmen ist der Fachdienst 8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung zuständig.

 

Online-Antragstellung (OAS)

Ab der neuen Förderperiode erfolgt die Antragstellung in der Regionalentwicklung ausnahmslos online (voraussichtlich ab Juli 2023). Nähere Informationen zur Online-Antragstellung werden zeitnah veröffentlicht.

 

Antragsunterlagen

Übergangsweise wird in Kürze ein Antragsformular bereit gestellt.

Nachweis Bankverbindung für Unternehmen

Nachweis Bankverbindung für Privatpersonen

Merkblatt Bankverbindung

► Auszahlungsantrag und Verwendungsnachweis

De-minimis-Erklärung

De-minimis-Beihilfe Kundeninformationsblatt

 

Je nach Bauvorhaben benötigen Sie eventuell eine Bau- und/oder Denkmalschutzgenehmigung. Diese kann digital beim Fachbereich 7 unter folgendem Link beantragt werden: https://www.werra-meissner-kreis.de/fachbereiche-einrichtungen/fb-7-bauen-umwelt-und-gebaeudemanagement/71-bauverwaltung-und-wohnungsbaufoerderung/die-digitale-akte-bauen-online/

Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal ist oder in der denkmalgeschützten Gesamtanlage liegt, schauen Sie hier.

 

Weiterführende Informationen können Sie den nachstehenden Unterlagen entnehmen:

Hinweise Unternehmensförderung

Merkblatt Datenschutz

Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung

Die Förderrichtlinie 2023-2027 wird aktuell erarbeitet

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen und des Hessischen Ministeriums für Klima, Umweltschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

 

Regionalentwicklung

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Herr
Johannes Daniel
8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Telefon: 05651 302-56405
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: johannes.daniel@werra-meissner-kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 2.89
Frau
Charlotte Graulich
8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Telefon: 05651 302-56404
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: charlotte.graulich@werra-meissner-kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 2.89
Frau
Annette Schnellhammer
8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Telefon: 05651 302-56403
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: Annette.Schnellhammer@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 87
Frau
Elvira Valtink
8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Telefon: 05651 302-56400
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: Elvira.Valtink@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 91