Regionalentwicklung

Hessen setzt seine Förderangebote der ländlichen Regionalentwicklung im Rahmen des EU-Förderprogramms LEADER, auf der Grundlage der GAK-Fördergrundsätze der Integrierten ländlichen Entwicklung sowie ergänzenden Landesinitiativen um.

Ziel der Regionalentwicklung ist es u.a. den demografischen Wandel aktiv zu gestalten und die Lebensqualität im ländlichen Raum zu stärken. Diese ist in großem Maße von der angemessenen Erreichbarkeit bzw. Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen abhängig. Die Sicherung, Schaffung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung ist somit wichtiger Baustein der ländlichen Regionalentwicklung. Ergänzend tragen Kleinstunternehmen mit wohnortnahen Arbeitsplätzen zur Wirtschaftskraft und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft bei. Aus diesem Grund möchte die Regionalentwicklung die Zusammenarbeit zwischen Handel, Handwerk und Gewerbe intensivieren, neue Produkte, Vermarktungswege und Dienstleistungen für die Land- und Forstwirtschaft fördern sowie touristische Infrastrukturen (z.B. Ferienwohnungen, Wegenetz) weiterentwickeln. Die Basis der Regionalentwicklung sind regionale Kooperationen, Netzwerke, Entwicklungsinitiativen und bürgerschaftliches Engagement.

Vertiefende Informationen zur Regionalentwicklung im Werra-Meißner-Kreis sind auf der Seite des Vereins für Regionalentwicklung Werra-Meißner e.V. zu finden.

Erste Schritte und Zuständigkeiten

  1. Kontaktaufnahme mit dem Verein für Regionalentwicklung Werra-Meißner e.V. (VfR) als erstem Ansprechpartner zur Vorstellung des Vorhabens und grundsätzliche Fragen zur LEADER-Förderung.
  2. Nach einer ersten Beurteilung wird in der Vorstandssitzung des VfR mit der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) anhand Ihrer Projektskizze über die Förderwürdigkeit Ihres Vorhabens abgestimmt. Bei positiver Bewertung durch die LAG erhalten Sie dann ein Mitteilungsschreiben des VfR.
  3. Kontaktaufnahme mit dem Fachdienst 8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung für die Antragstellung.

 

Antragstellung

Antragsunterlagen

 

Informationen zu Ihrem Verwendungsnachweis

  • in Ihrem Zuwendungsbescheid finden Sie zum einen die Frist zur Abgabe Ihres Auszahlungsantrags, zum anderen die im jeweiligen Jahr von Ihnen einzureichenden zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • bitte stellen Sie innerhalb dieser Frist Ihren Antrag über das LaWiLe-Portal Hessen.
  • hierbei reichen Sie die zu Ihrem Vorhaben angefallenen Rechnungen in Höhe der im Bescheid angegeben Ausgaben mit dem entsprechenden Zahlungsnachweis ein.
  • zudem laden Sie einen Sachstandsbericht mit dem aktuellen Stand Ihres Vorhabens einschließlich einer Fotodokumentation der umgesetzten Maßnahmen hoch.

     

Regionalentwicklung

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Herr
Johannes Daniel
8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Telefon: 05651 302-56405
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: johannes.daniel@werra-meissner-kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 2.89
Frau
Charlotte Graulich
8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Telefon: 05651 302-56404
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: charlotte.graulich@werra-meissner-kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 2.89
Frau
Annette Schnellhammer
8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Telefon: 05651 302-56403
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: Annette.Schnellhammer@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 87
Frau
Elvira Valtink
8.4 Demografie, Dorf- und Regionalentwicklung
Telefon: 05651 302-56400
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: Elvira.Valtink@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 91