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Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Bürgergeld oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach § 2 oder § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten oder Kinderzuschlag und Wohngeld beziehen, haben die Möglichkeit, Angebote und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst 6 Leistungsbereiche:

  • Ein- und mehrtägige Ausflüge in Kitas und Schulen (Anlage A)
  • Schulbedarf in Höhe von 195,00 €: 130,00 € zum 01.08. bzw. zu Schulbeginn und 65,00 € zum 01.02. bzw. zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres
    (keine Anlage nötig; wird bei Beziehenden von Leistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG automatisch ausbezahlt. Beziehende von Kinderzuschlag und Wohngeld müssen den „Antrag bei Kinderzuschlag und Wohngeld“ stellen.)
  • Schülerbeförderungskosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs ab der Oberstufe (keine Anlage nötig)
  • Lernförderung (Nachhilfe) bei Schüler:innen (Anlagen L1, L2 und ggf. L3)
  • Gemeinschaftliches Mittagessen in Kitas, in der Kindertagespflege und in Schulen (Anlage M)
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Anlage T; z.B. für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote)

Die Leistungen können für Kinder im Kindergarten oder in der Kindertagespflege teilweise und für Schüler:innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn diese eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Diese Altersgrenze gilt für Empfangende von Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen nicht.

Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können jedoch von allen Rechtskreisen grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden. Bei dieser Leistung besteht nicht das Erfordernis, Schüler:in zu sein und kann bereits ab dem ersten Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Hier kann monatlich eine Pauschale in Höhe von 15,00 € erbracht werden.

Zuständigkeiten:

  • Bei allgemeinen Anliegen zum Bildungs- und Teilhabepaket können Sie sich gerne per E-Mail (but@werra-meissner-kreis.de) oder telefonisch (05651 302-4436) an die Koordinationsstelle wenden.
  • Sofern Sie Bürgergeld oder Sozialgeld beziehen, wenden Sie sich an Ihr örtlich zuständiges Jobcenter.
  • Erhalten Sie Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wenden Sie sich bitte an Ihren jeweiligen Sachbearbeitenden.
  • Beziehen Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld, können Sie sich bezüglich des Bildungs- und Teilhabepakets an Fr. Heckmann, Fr. Hehling oder an Fr. Kilian wenden (siehe Ansprechpartner:innen).

Wichtige Hinweise:

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist im Antrag auf Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII sowie nach AsylbLG integriert. Reichen Sie hier bitte nur noch die entsprechende Anlage ein.

Berechtigte, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, müssen weiterhin alle Leistungen für Bildung und Teilhabe zusätzlich mit dem Antrag bei Kinderzuschlag und Wohngeld beantragen.

Zwischen dem 01. Juli 2021 und dem 31. Dezember 2023 entfällt die Verpflichtung zur gesonderten Antragsstellung für die Lernförderung, es bleiben hier lediglich die Anlagen bestehen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag bzw. die Anlage für jedes Kind gesondert eingereicht werden muss. Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen und sonstige Belege auf, da Sie diese ggf. als Nachweis benötigen. Achten Sie bitte darauf, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen und bleiben Sie für Nachfragen erreichbar.

Weitere Informationen können Sie dem „Hinweisblatt_BuT“ entnehmen.

Die dazugehörigen Dokumente, Anträge und Anlagen für Ausflüge, Lernförderung, Mittagsverpflegung und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben finden Sie hier:

Antrag bei Kinderzuschlag und Wohngeld

Anlage A - Bescheinigung Ausflug

Anlage L1 - Bestätigung der Schule Lernförderbedarf

Anlage L2 - Bestätigung des Anbieters Lernförderung

Anlage L3 - Persönliche Versicherung

Anlage M - Mittagsverpflegung

Anlage T - Bestätigung Teilhabeleistungen

Weitere Informationen:

Flyer „Bildungs- und Teilhabepaket“ (Deutsch)

Flyer „Bildungs- und Teilhabepaket“ (Arabisch)

Flyer „Bildungs- und Teilhabepaket“ (Englisch)

Flyer „Bildungs- und Teilhabepaket“ (Russisch)

Flyer „Bildungs- und Teilhabepaket“ (Türkisch)

Flyer "Bildungs- und Teilhabepaket" (Persisch)

 

Weiterführender Link: BMAS - Die Leistungen des Bildungspakets


Bildungs- und Teilhabepaket

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Angela Heckmann
6.1.3 Bildungs- und Teilhabepaket
• § 6b Wohngeld/ Kinderzuschlag
Telefon: 05651 302-1488
Telefax: 05651 302-1499
E-Mail: angela.heckmann@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 0.31
Frau
Anne Stützer
6.1 Bildungs- und Teilhabepaket
Telefon: 05651 302-4436
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: anne.stuetzer@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 0.13
Frau
Bettina Hehling
6.1.3 Bildungs- und Teilhabepaket
• § 6b Wohngeld/ Kinderzuschlag
Telefon: 05651 302-1471
Telefax: 05651 302-1499
E-Mail: bettina.hehling@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 0.17
Frau
N. Kilian
6.1.3 Bildungs- und Teilhabepaket
• § 6b Wohngeld/ Kinderzuschlag
Telefon: 05651 302-1485
Telefax: 05651 302-1499
E-Mail: n.kilian@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 0.31


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