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Fachdienst Sicherung / Aktivierung der Lebensgrundlagen

Wohngeld kann an Mieter oder Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum als Zuschuss zur Miete/Belastung gewährt werden.

Auf Bundesausbildungsförderung (BAföG) besteht ein Rechtsanspruch, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Der Werra-Meißner-Kreis ist für die Förderung von Schüler/-innen, deren Eltern ihren Wohnsitz im Kreisgebiet haben, zuständig.



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