Antrag auf Mietzuschuss


Wohngeld - Mietzuschuss gibt es für:

  • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  • Inhaber einer Genossenschaft- oder einer Stiftswohnung
  • Bewohner eines Heimes oder einer besonderen Wohnform (SGB IX)
  • mietähnliche Nutzungsberechtigte, insbesondere Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ( drei oder mehr Wohnungen ) eines Geschäftshauses oder eines Gewerbebetriebes, wenn sie in diesem Hause wohnen
  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem sie wohnen, das jedoch auch Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als Eigenheim angesehen werden kann
  • Inhaber einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, deren Wohnteil nicht vom Wirtschaftsteil getrennt ist

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Formulare & Flyer - WMK