Antrag auf Lastenzuschuss


Wohngeld - Lastenzuschuss gibt es für Eigentümer:

  • eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung
  • einer Kleinsiedlung
  • einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle
  • einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle, falls Wohn- und Wirtschaftsteil voneinander getrennt sind und für den Wohnteil eine Wohngeldlastenberechnung aufgestellt werden kann

sowie

  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts und
  • Erbbauberechtigte und diejenigen, die Anspruch auf Übereignung des Gebäudes oder der Wohnung beziehungsweise auf Übertragung oder Einräumung des Erbbaurechts haben

Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.


Hier geht's zum Antrag auf Lastenzuschuss:

Formulare & Flyer - WMK