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Die digitale Akte "Bauen online"

Gemäß § 62 Abs. 5  der Hessischen Bauordnung werden Anträge in bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren

  • Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 64 HBO
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 65 HBO
  • Umfassendes Baugenehmigungsverfahren nach § 66 HBO
  • Bauvoranfragen
  • Isolierte Abweichungen (§ 73 HBO)
  • Isolierte Befreiungen und Ausnahmen (§ 31 BauGB)
  • Anträge auf Grundstücksteilung (Teilungsanträge, Negativzeugnisse)

nur noch in digitaler Form über unseren Formularserver (Bauen Online) entgegengenommen. Darüber hinaus ist auch die digitale Antragstellung von denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen und  Anträgen auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz möglich.

 

Was benötigen Sie zur Antragstellung

Sie benötigen lediglich einen Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse.

 

Wie funktioniert die Antragstellung

  • Rufen Sie das entsprechende Online-Antragsformular auf. Den Formular-Assistenten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
     
  • Folgen Sie den Anweisungen des Formular-Assistenten.
     
  • Bauvorlagen sind ausschließlich im Speicherformat Portable Document Format (PDF), bevorzugt PDF/A einzureichen. Außerdem dürfen die Bearbeitungsrechte nicht eingeschränkt werden. Andere Formate werden nicht akzeptiert.
     
  • Der Dateiname sollte selbsterklärend sein.
    Um die Unterlagen für die bautechnische Prüfung in einer bestimmten Struktur darzustellen, sind diese zu gruppieren. Stellen Sie bei der Dokumentenbezeichnungen bitte die jeweilige Gruppennummer ohne Leerzeichen voran.

    Gruppennummer                Art der Unterlagen
          1                                       Formulare und Bescheingungen
          2                                       Lagepläne, Freiflächenpläne
          3                                       Bauzeichnungen
          4                                       Berechnungen
          5                                       besondere Bauvorlagen, Anträge
          6                                       bautechnische Nachweise / Prüfberichte
          7                                       sonstige Angaben und Nachweise

    Verwenden Sie bei der Dokumentenbezeichnung keine Sonderzeichen wie z.B. Punkt, Doppelpunkt, Semikolon, Minus, Schrägstrich oder die Umlaute  ä, ö, ü oder ß

    Einige Beispiele haben wir Ihnen hier zusammengestellt. Dokumentenbezeichnung.

  • Nach dem digitalen Einreichen der Antragsunterlagen erhalten Sie in wenigen Tagen per E-Mail eine Einladung mit einer personifizierten Zugangsberechtigung zum Projektraum (digitalen Akte) auf der Bauplattform.

    ! Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner !

 

 

  • Nehmen Sie die Einladung in der Ihnen zugegangenen E-Mail über die Schaltfläche an.
    Sofern Sie das erste Mal an diesem Verfahren teilnehmen, registrieren Sie sich auf der Plattform und wählen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort.

  • In der digitalen Akte im Bereich "Dokumente" in dem Ordner "40 allgemeiner Schriftverkehr" finden Sie die Erklärung zur Teilnahme am digitalen Genehmigungsverfahren. Bitte drucken Sie die Erklärung aus und senden uns diese unterschrieben per Post oder Fax zu (Email ist rechtlich nicht zulässig). Diese Erklärung ersetzt eine qualifizierte Signaturkarte.

    Wichtig: Erst ab diesem Zeitpunkt gilt der Bauantrag als eingereicht.

     

 

  • Sie haben auf alle Ordner ein Leserecht. Zusätzlich haben Sie noch auf die Ordner 11 „Eingänge nach Antragseingang“ und auf den Ordner 60 „Bescheinigungen“ ein Schreibrecht, damit Sie nachzureichende Unterlagen entsprechend in den Projektraum einstellen können.
    Hellgraue Ordner sind noch ohne Inhalt.

  • Die später erteilten Bescheide stehen auf der Bauplattform zum Download bereit. Über neu eingestellte Dokumente erhalten alle am Verfahren Beteiligte automatisch eine E-Mail zur Information.
     
  • Auch die Korrespondenz (E-Mail) ist ausschließlich über die Kommunikation der Plattform zu führen.

    Wenn Sie mit uns über die Kommunikation Kontakt aufnehmen, verwenden Sie bitte als Empfänger „40 Bauamt“. Adressieren Sie die Mail bitte nicht persönlich an den Sachbearbeiter.

    Hinweis:
    Zum Empfänger „40 Bauamt“ gehören alle Mitarbeiter der Bauaufsicht und der Bauverwaltung. Somit ist gewährleistet, dass alle Mitarbeiter der Bauaufsicht auf die Nachricht im Vertretungsfall zugreifen können

                       

 

Eine Zusammenfassung dieser Seite zum Nachlesen als PDF-Datei finden Sie hier oder in unserem Downloadbereich.

 

 

Online-Antragsformulare (Formular-Assistent)

Verwenden Sie bei der Dokumentenbezeichnung keine Sonderzeichen wie z.B. Punkt, Doppelpunkt,
Semikolon, Minus, Schrägstrich oder die Umlaute  ä, ö, ü oder ß.

Für die digitale Bearbeitung müssen die Dateien im PDF-Format eingereicht werden.

Um die Unterlagen für die bautechnische Prüfung in einer bestimmten Struktur darzustellen,
sind diese zu gruppieren. Hinweise finden Sie in der  Dokumentenbeschreibung

BAB 01 - Bauantrag Bauvoranfrage Abbruch (gilt auch für Verlängerung der Baugenehmigung)

BAB 10 - Abweichung Ausnahme Befreiung

BAB 02 - Antrag auf Teilungsgenehmigung

BAB 33 - Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben

Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung

Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (WEG)
 

 

Handbücher und Trainingsvideos
Unter folgendem Link www.itebo.de/faqitebau stehen Handbücher und eine Reihe von Trainingsvideos rund um die Nutzung des virtuellen Bauamtes zur Verfügung.

 

Bautätigkeitsstatistik

 

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

 

 

Downloads

BAB 17 - Baubeginnsanzeige (§ 75 Abs. 3 HBO)

BAB 18 - Anzeige der Fertigstellung des Rohbaus (§ 84 Abs. 1 HBO)

BAB 19 - Mitteilung der Benutzung vor Fertigstellung (§ 84 Abs. 7 HBO)

BAB 20 - Anzeige der abschließenden Fertigstellung (§ 84 Abs. 1 HBO)

BAB 40 - Bauschild nach § 11 Abs. 2 Hessische Bauordnung (HBO)

Datenschutzhinweis für Kunden der Bauaufsicht

Datenschutzhinweis für Kunden des Denkmalschutzes

Erfüllungserklärung Bestandsgebäude nach § 92 Abs. 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Erfüllungserklärung Neubauten nach § 92 Abs. 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Zusammenfassung digitale Antragstellung

 

 



Digitales Baugenehmigungsverfahren

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Petra Bason-John
7.1 Bauverwaltung und Wohnungsbauförderung
Telefon: 05651 302-4712
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: Petra.Bason-John@Werra-Meissner-Kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 235
Frau
Bianca Heuckeroth
7.2 Information/Registratur
Telefon: 05651 302-4714
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: Bianca.Heuckeroth@Werra-Meissner-Kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 230


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