Die digitale Akte "Bauen online"
Eine große Herausforderung der nächsten Jahre wird der Digitalisierungsprozess der öffentlichen Verwaltung sein, denn dieser Prozess hat in den meisten Verwaltungen gerade erst begonnen.
Der Werra-Meißner-Kreis führte bereits im Jahre 2010 die digitale Antragstellung für den Bereich der Bauaufsicht ein. Die Bauherrschaft sowie die Entwurfsverfasser/innen können somit in wenigen Schritten komfortabel über das Internet für nachfolgende Verfahren digital einen Antrag stellen:
- Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 64 HBO
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 65 HBO
- Umfassendes Baugenehmigungsverfahren nach § 66 HBO
- Bauvoranfragen
- Isolierte Abweichungen (§ 73 HBO)
- Isolierte Befreiungen und Ausnahmen (§ 31 BauGB)
- Anträge auf Grundstücksteilung (Teilungsanträge, Negativzeugnisse)
- Denkmalschutzrechtliche Anträge
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Sie benötigen lediglich einen Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse.
Tragen Sie aktiv zu diesem Digitalisierungsprozessen bei und reichen Sie Ihren Antrag digital bei der Bauaufsicht des Werra-Meißner-Kreises ein. Vorteil: Für Sie entfallen die Gebühren für das digitalisieren Ihrer analogen Bauvorlagen.
Und so funktioniert die Antragstellung:
- Bitte Rufen Sie das Online-Bauantragsformular auf unser Webseite auf.
- Zum Ausfüllen des Formulars folgen Sie den Anweisungen des Formular-Assistenten. Zum Schluss werden noch die erforderlichen Bauvorlagen zum Upload angefügt. Achten Sie bitte auf die Dokumentenbezeichnung.
Ihre Daten werden SSL-verschlüsselt übertragen.
- Die Bauaufsicht stellt allen Beteiligten innerhalb weniger Tage einen Zugang zur digitalen Akte zur Verfügung. Jeder Beteiligte erhält hierzu von der Firma ORACLE Conject an die in dem Formular-Assistenten angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail mit einer personifizierten Zugangsberechtigung (Einladung).
- Nehmen Sie die Einladung in der Ihnen zugegangenen E-Mail über die Schaltfläche an.
Sofern Sie das erste Mal an diesem Verfahren teilnehmen, registrieren Sie sich auf der Plattform und wählen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort.
Im Bereich "Dokumente" in dem Ordner "40 allgemeiner Schriftverkehr" finden Sie die Erklärung zur Teilnahme am digitalen Genehmigungsverfahren. Bitte drucken Sie die Erklärung aus und senden uns diese unterschrieben per Post oder Fax zu (Email ist rechtlich nicht zulässig). Diese Erklärung ersetzt eine qualifizierte Signaturkarte.
Wichtig: Erst ab diesem Zeitpunkt gilt der Bauantrag als eingereicht.
Übersicht Schritt für Schritt
Hinweis:
Sie können jetzt bis zum Abschluss des Verfahrens auf Ihren Projektraum zugreifen und dort den Schriftverkehr einsehen. Auch die später erteilten Bescheide können Sie sich dort herunterladen. Über neu eingestellte Dokumente erhalten alle am Verfahren Beteiligte automatisch eine E-Mail zur Information.
Die weitere Bearbeitung des Antrages findet jetzt ausschließlich im Projektraum (digitale Akte) statt. Auch die Korrespondenz (E-Mail) ist über die Kommunikation der Plattform zu führen. Somit besteht für jeden am Verfahren Beteiligten die Möglichkeit, sich über den Stand der Prüfung einen Überblick zu schaffen.
Wo liegen die Vorteile der digitalen Bauakte?
- Die digitale Akte (Projektraum) ist für alle am Genehmigungsprozess Beteiligten von jedem Ort und zu jeder Zeit erreichbar
- Es werden Postwege und somit Zeit eingespart
- Keine Druck- und Portokosten
- gleichzeitiger Zugriff auf Dokumente
- Der Dokumentenaustausch ist im Projektraum ohne Zeitverzögerung möglich
- Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand
Online-Antragsformulare (Formular-Assistent)
Bitte unbedingt auf die Dokumentenbezeichnung achten und verwenden Sie bei der Bezeichnung der Dateianhänge k e i n e Umlaute wie ä, ö, ü oder ß
Link: Dokumentenbezeichnung
BAB 01 - Bauantrag Bauvoranfrage Abbruch
BAB 10 - Abweichung Ausnahme Befreiung
BAB 02 - Antrag auf Teilungsgenehmigung
BAB 33 - Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (WEG)
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen sind lediglich ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse.
Handbücher und Trainingsvideos
Unter folgendem Link www.itebo.de/faqitebau stehen Handbücher und eine Reihe von Trainingsvideos rund um die Nutzung des virtuellen Bauamtes zur Verfügung.
Bautätigkeitsstatistik
- Erhebungsbogen
Link zum Online-Erhebungsbogen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
- Formulare
Link zum Bauvorlagenerlass
Downloads
Datenschutzhinweis für Kunden der Bauaufsicht
Datenschutzhinweis für Kunden des Denkmalschutzes
Erfüllungserklärung Bestandsgebäude nach § 92 Abs. 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Erfüllungserklärung Neubauten nach § 92 Abs. 2 Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Digitales Baugenehmigungsverfahren
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
Frau
Petra Bason-John 7.1 Bauverwaltung und Wohnungsbauförderung |
Telefon: 05651 302-4712
Telefax: 05651 302-4799 E-Mail: Petra.Bason-John@Werra-Meissner-Kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 235 |
Herr
Lothar John stellv. Fachbereichsleiter 7.1 Bauverwaltung und Wohnungsbauförderung |
Telefon: 05651 302-4710
Telefax: 05651 302-4799 E-Mail: Lothar.John@Werra-Meissner-Kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 233 |