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Baugenehmigung

 

Alle Bauvorhaben, die nicht in der Anlage zu § 63 Hessische Bauordnung (HBO) aufgeführt sind und die nicht nach § 64 HBO im Genehmigungsfreistellungsverfahren angezeigt werden, unterliegen der Baugenehmigungspflicht. Nach § 69 Abs. 2 HBO ist der Bauantrag mit den für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Grundsätzlich werden alle Bauanträge im vereinfachten Verfahren nach § 65 HBO bearbeitet, es sei denn, es handelt sich um einen Sonderbau oder die Bauherrschaft hat das umfängliche Verfahren nach § 66 HBO gewählt.


Die Bauvorlagen müssen vollständig und qualifiziert sein, um eine zügige Prüfung zu ermöglichen. Die erforderlichen Bauvorlagen ergeben sich aus dem Bauvorlagenerlass. Den Bauantrag und die Bauvorlagen haben Bauherrschaft und Entwurfsverfasser/in durch Unterschrift anzuerkennen.


Mit der Erstellung des Bauantrages ist ein/e Entwurfsverfasser/in zu beauftragen. Als bauvorlageberechtigt gelten z. B. Architekten (Fachrichtung Hochbau), Bauingenieure, Maurer-, Beton-, Stahlbeton- oder Zimmerermeister.

Für die Bearbeitung der Baugenehmigung werden Bauaufsichtsgebühren nach der Bauaufsichtsgebührensatzung des Werra-Meißner-Kreises erhoben.

 

 

 

Online-Antragsformulare (Formular-Assistent)

Verwenden Sie bei der Dokumentenbezeichnung keine Sonderzeichen wie z.B. Punkt, Doppelpunkt,
Semikolon, Minus, Schrägstrich oder die Umlaute  ä, ö, ü oder ß.

Für die digitale Bearbeitung müssen die Dateien im PDF-Format eingereicht werden.

Um die Unterlagen für die bautechnische Prüfung in einer bestimmten Struktur darzustellen,
sind diese zu gruppieren. Hinweise finden Sie in der  Dokumentenbeschreibung
 

BAB 01 - Bauantrag Bauvoranfrage Abbruch (gilt auch für Verlängerung der Baugenehmigung)

BAB 10 - Abweichung Ausnahme Befreiung

BAB 33 - Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben

 

 

Weitere Informationen zum Online-Antragsformular

 

 

Bautätigkeitsstatistik

 

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

 


Baugenehmigungen

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Herr
Rainer Adam
7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: 05651 302-4724
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: rainer.adam@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 223
Herr
Martin Lückert
7.2 Bauaufsicht
Telefon: 05651 302-4723
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: Martin.Lueckert@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 224
Herr
Heiko Hellrung
7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: 05651 302-4726
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: Heiko.Hellrung@Werra-Meissner-Kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 226
Frau
Silke Marquardt
7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: 05651 302-4720
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: silke.marquardt@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 225


Kontrast Gelb-Schwarz
Kontrast Gelb-Blau
Kontrast Schwarz-Weiß
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