Denkmalschutz
Die Hessische Bauordnung ordnet die Aufgaben und Befugnisse und Verantwortlichkeiten der Bauaufsicht. Eine Baugenehmigung beinhaltet die erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
Bei den Bauvorhaben, die nicht der Baugenehmigungspflicht unterliegen, muss die Bauherrschaft selbst prüfen, ob andere Genehmigungen oder Zustimmungen erforderlich sind und muss diese selbst einholen. So auch die denkmalrechtliche Genehmigung.
In § 18 Hessisches Denkmalschutzgesetz werden die genehmigungspflichtigen Maßnahmen genannt.
Einer Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde bedarf es, wenn man ein Kulturdenkmal oder Teile davon:
- zerstören oder beseitigen,
- an einen anderen Ort bringen,
- umgestalten oder instand setzen und/oder
- mit Werbeanlagen versehen will
Einer Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde bedarf es auch, wenn man in der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmales Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will - sofern sich dies auf den Bestand oder das Erscheinungsbild des Kulturdenkmales auswirken kann.
Der Genehmigungsantrag ist beim Fachdienst Denkmalschutz schriftlich mit allen für die Beurteilung des Vorhabens und für die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Eigentümer von Kulturdenkmälern - auch Teile von Gesamtanlagen - können Kosten für Renovierung und Restaurierungsmaßnahmen, die zum Erhalt ihrer Kulturdenkmäler dienen, nach Abstimmung mit den zuständigen Behörden über mehrere Jahre verteilt nach dem Einkommenssteuergesetz absetzen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Link
Online-Antragsformulare (Formular-Assistent)
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung (kann nach dem Ausfüllen auch gedruckt und analog eingereicht werden)
Papierform hier:
Handelt es sich bei Ihrem Objekt um ein Kulturdenkmal oder liegt es vielleicht in einer Gesamtanlage. Dann können Sie dies hier überprüfen: Link
Denkmalschutz
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
---|---|---|
Herr
Roman Läsker 7.2 Denkmalschutz |
Telefon: 05651 302-4725
Telefax: 05651 302-4799 E-Mail: roman.laesker@werra-meissner-kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 227 |
Frau
Silke Marquardt 7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz |
Telefon: 05651 302-4720
Telefax: 05651 302-4799 E-Mail: silke.marquardt@werra-meissner-kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 225 |
Landesamt für Denkmalpflege | Telefon: (06421) 685 - 150 Telefax: (06421) 685 - 1551 E-Mail: | Ketzerbach 10 35037 Marburg (Raum ) |