Wohnungsbauförderung - Der Staat hilft beim Bezahlen
Neubau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie
Das Land Hessen fördert zur erstmaligen Wohneigentumsbildung den Bau oder Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Darlehen.
Was unterscheidet das Hessen-Darlehen von anderen Darlehen?
- Zinsgünstiges Darlehen bei nachrangiger Eintragung der Grundschuld für das vollständige Darlehen im Grundbuch. Dadurch haben Sie ggf. die Möglichkeit bei Ihrer Hausbank für die restliche Finanzierung einen geringeren Darlehenszinssatz zu erhalten;
- Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung sind jederzeit in beliebiger Höhe möglich
- Zinssatz 0,60 % /Effektiver Zinssatz 0,68
- 20 Jahre Zinsfestschreibung
- Tilgungssatz 3 %
Im Falle des Erwerbs einer gebrauchten Immobilie käme das Hessen-Darlehen Bestandserwerb und im Falle eines Neubaus oder dem Erwerb einer neu gebauten Eigentumswohnung käme das Hessen-Darlehen Neubau für Sie in Frage.
Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
Fördermittel stehen zur Verfügung
Es können Kostenzuschüsse gewährt werden für bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in selbstgenutzten Bestandswohnungen und dem Wohnungsgrundstück. Der Kostenzuschuss soll dazu beitragen schwer- bzw. schwerstbehinderten Menschen die eigene Haushaltsführung zu ermöglichen sowie selbstständig und unabhängig leben zu können.
Vor Aufnahme in das Förderprogramm ist unbedingt eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie hier:
Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie unter Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum
Soziale Mietwohnraumförderung
Anmeldungen für das Programmjahr 2024 sind bis zum 02. Sepetember 2024 möglich
Modernisierung von Mietwohnungen
Im Rahmen dieses Landesprogramms werden für die Modernisierung von Mietwohnungen, zinsgünstige Darlehen vergeben. Die geplante Modernisierung muss mindestens vier Wohnungen umfassen. Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Die zu modernisierenden Wohnungen müssen seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig sein.
Nicht gefördert werden können energetische Maßnahmen, die die KfW im Rahmen ihrer Programme mit zinsverbilligten Darlehen fördert.
Das für die Wohnraumförderung zuständige Ministerium entscheidet unter Berücksichtigung der vom Werra-Meißner-Kreis vorgeschlagenen Prioritäten im Rahmen der verfügbaren Mittel über die Aufnahme in ein Bauprogramm.
Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie unter:Modernisierung von Mietwohnungen
Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen
Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Baudarlehen werden für die Schaffung von Wohnraum, der zur dauerhaften Fremdvermietung zweckbestimmt ist bereitgestellt, wenn nachhaltig Bedarf an preiswertem Wohnraum besteht. Ein entsprechender Wohnungsbedarf kann insbesondere mit einem von einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband beschlossenen Konzept zur sozialen Wohnraumversorgung (kommunales Wohnraumversorgungskonzept) nachgewiesen werden.
Zinsgünstige Baudarlehen werden nur für Bauvorhaben in Gemeinden bereitgestellt, die einen Überblick über die örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse haben. Ein fehlender Überblick wird immer dann unterstellt, wenn die Sicherung der Zweckbestimmung der geförderten Wohnungsbestände, insbesondere die Belegungs- und Mietpreisbindung, nicht ordnungsgemäß überwacht wird oder wenn Wohnungssuchende nicht erfasst werden.
Weiter Informationen zu diesem Programm finden Sie unter: Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)
Studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden
Das Programm dient der nachhaltigen Verbesserung der Wohnraumversorgung der Studierenden in Hessen. Fördermittel zur Schaffung von Mietwohnraum für Studierende werden nur bereitgestellt, wenn aufgrund der örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse und Zielsetzungen Bedarf an preiswertem Wohnraum für Studierende besteht.
Der örtliche Bedarf, die Lage und die Qualität des Vorhabens, das Vorhandensein von barrierefreiem Wohnraum sowie die Höhe der Miete sind daher unter anderem Kriterien für die Verteilung der Fördermittel.
Die Nettokaltmiete muss immer mindestens 15 Prozent unter der sonst für vergleichbaren Studentischen Wohnraum am örtlichen Wohnungsmarkt verlangten Miete liegen.
Weiter Informationen zu diesem Programm finden Sie unter: Studentisches Wohnen
Wohnungsbauförderung
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
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Frau
Petra Bason-John 7.1 Bauverwaltung und Wohnungsbauförderung |
Telefon: 05651 302-4712
Telefax: 05651 302-4799 E-Mail: Petra.Bason-John@Werra-Meissner-Kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 235 |