Wohnungsbauförderung - Der Staat hilft beim Bezahlen

Neubau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie

 

Das Land Hessen fördert zur erstmaligen Wohneigentumsbildung den Bau oder Kauf eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung mit einem Hessen-Darlehen.

Was unterscheidet das Hessen-Darlehen von anderen Darlehen?

  • Zinsgünstiges Darlehen bei nachrangiger Eintragung der Grundschuld für das vollständige Darlehen im Grundbuch. Dadurch haben Sie ggf. die Möglichkeit bei Ihrer Hausbank für die restliche Finanzierung einen geringeren Darlehenszinssatz zu erhalten;
  • Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung sind jederzeit in beliebiger Höhe möglich
  • Zinssatz 0,60 % /Effektiver Zinssatz 0,68 
  • 20 Jahre Zinsfestschreibung
  • Tilgungssatz 3 %

Im Falle des Erwerbs einer gebrauchten Immobilie käme das Hessen-Darlehen Bestandserwerb und im Falle eines Neubaus oder dem Erwerb einer neu gebauten Eigentumswohnung käme das Hessen-Darlehen Neubau für Sie in Frage.

 


Zuschuss für den behindertengerechten Umbau von Wohneigentum

Fördermittel stehen zur Verfügung

Sie möchten Ihr Eigenheim barrierefrei umbauen? Das Land Hessen unterstützt Sie dabei mit einem Kostenzuschuss, um Ihnen ein selbstständiges und unabhängiges Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.

Wer wird gefördert?
Einen Antrag können Sie stellen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es liegt eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % vor oder
  • es besteht mindestens Pflegegrad 2.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Was wird gefördert? Umbaumaßnahmen an selbstgenutzten Wohnungen und Grundstücken.
  • Wie hoch ist die Förderung? Bis zu 50 % der Kosten (maximal 15.000 € pro Maßnahme).
  • Voraussetzung: Die Gesamtkosten müssen mindestens 1.500 € betragen.
  • Ganz wichtig: Beginnen Sie erst mit den Arbeiten, wenn Sie den schriftlichen Förderbescheid erhalten haben!

So beantragen Sie den Zuschuss
Für eine schnelle Bearbeitung müssen der Hauptantrag und das Zusatzformular gemeinsam eingereicht werden:

  1. Hauptantrag der WiBank:
  2. Zusatzformular der Wohnbauförderstelle: Dieses Dokument ist zwingend erforderlich. Ohne dieses Formular ist eine Prüfung Ihres Antrags leider nicht möglich.


Alle weiteren Details sowie den Hauptantrag finden Sie auf der Webseite der WiBank.
 

 


Die Anmeldeverfahren für die nachfolgenden Fördermittel ist derzeit geschlossen!

Soziale Mietwohnraumförderung

Modernisierung von Mietwohnungen

Im Rahmen dieses Landesprogramms werden für die Modernisierung von Mietwohnungen, zinsgünstige Darlehen vergeben. Die geplante Modernisierung muss mindestens vier Wohnungen umfassen. Die Finanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Die zu modernisierenden Wohnungen müssen seit mindestens 20 Jahren bezugsfertig sein.

Nicht gefördert werden können energetische Maßnahmen, die die KfW im Rahmen ihrer Programme mit zinsverbilligten Darlehen fördert.

Das für die Wohnraumförderung zuständige Ministerium entscheidet unter Berücksichtigung der vom Werra-Meißner-Kreis vorgeschlagenen Prioritäten im Rahmen der verfügbaren Mittel über die Aufnahme in ein Bauprogramm.

Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie unter:Modernisierung von Mietwohnungen

 

Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen

Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Baudarlehen werden für die Schaffung von Wohnraum, der zur dauerhaften Fremdvermietung zweckbestimmt ist bereitgestellt, wenn nachhaltig Bedarf an preiswertem Wohnraum besteht. Ein entsprechender Wohnungsbedarf kann insbesondere mit einem von einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband beschlossenen Konzept zur sozialen Wohnraumversorgung (kommunales Wohnraumversorgungskonzept) nachgewiesen werden.

Zinsgünstige Baudarlehen werden nur für Bauvorhaben in Gemeinden bereitgestellt, die einen Überblick über die örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse haben. Ein fehlender Überblick wird immer dann unterstellt, wenn die Sicherung der Zweckbestimmung der geförderten Wohnungsbestände, insbesondere die Belegungs- und Mietpreisbindung, nicht ordnungsgemäß überwacht wird oder wenn Wohnungssuchende nicht erfasst werden.

Weiter Informationen zu diesem Programm finden Sie unter: Soziale Mietwohnraumförderung (geringe Einkommen)

 

Studentische Haushalte und Haushalte von Auszubildenden

Das Programm dient der nachhaltigen Verbesserung der Wohnraumversorgung der Studierenden in Hessen. Fördermittel zur Schaffung von Mietwohnraum für Studierende werden nur bereitgestellt, wenn aufgrund der örtlichen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse und Zielsetzungen Bedarf an preiswertem Wohnraum für Studierende besteht.

Der örtliche Bedarf, die Lage und die Qualität des Vorhabens, das Vorhandensein von barrierefreiem Wohnraum sowie die Höhe der Miete sind daher unter anderem Kriterien für die Verteilung der Fördermittel.

Die Nettokaltmiete muss immer mindestens 15 Prozent unter der sonst für vergleichbaren Studentischen Wohnraum am örtlichen Wohnungsmarkt verlangten Miete liegen.

Weiter Informationen zu diesem Programm finden Sie unter: Studentisches Wohnen

 

Downloads

 


Wohnungsbauförderung

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Petra Bason-John
7.1 Bauverwaltung und Wohnungsbauförderung
Telefon: 05651 302-4712
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: Petra.Bason-John@Werra-Meissner-Kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 235