Abbruch von Gebäuden

 

Keiner Baugenehmigung bedarf die vollständige oder teilweise Beseitigung von 

  1. Anlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 HBO nach Abschnitt I der Anlage zu § 63 HBO,

  2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3,

  3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m,

  4. Anlagen in öffentlicher Trägerschaft. 

In allen anderen Fällen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. Vor Ablauf der Frist darf mit der Ausführung nicht begonnen werden.

Bei nicht freistehenden Anlagen muss die Standsicherheit der Anlagen, an die die zu beseitigende Anlage angebaut ist, durch eine entsprechend berechtigte Person nach § 68 Abs. 1 HBO beziehungsweise nach § 68 Abs. 3 HBO bescheinigt sein; die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch diese Person zu überwachen. 

Dies gilt jedoch nicht, soweit an baugenehmigungsfreie Anlagen nach § 63 HBO angebaut ist.

Abweichend von § 2 Abs. 4 Satz 4 HBO gelten Gebäude, an die Kleingaragen und untergeordnete Gebäude für Abstellzwecke angebaut sind, unabhängig von einem Grenzabstand als freistehend. 

 

Wichtiger Hinweis:

Andere nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Zustimmungen, Anzeigen oder sonstige Entscheidungen wir z.B.

  • denkmalschutzrechtliche Genehmigung

  • naturschutzrechtliche Genehmigung

müssen eingeholt werden.

 

 


Abbruch von Gebäuden

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Herr
Rainer Adam
7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: 05651 302-4724
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: rainer.adam@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 223
Herr
Martin Lückert
7.2 Bauaufsicht
Telefon: 05651 302-4723
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: Martin.Lueckert@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 224
Herr
Roman Läsker
7.2 Denkmalschutz
Telefon: 05651 302-4725
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: roman.laesker@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 227
Herr
Heiko Hellrung
7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: 05651 302-4726
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: Heiko.Hellrung@Werra-Meissner-Kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 226
Frau
Silke Marquardt
7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: 05651 302-4720
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: silke.marquardt@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 225