Bauvoranfrage

Mit der Bauvoranfrage besteht die Möglichkeit, einzelne Fragen Ihres Bauvorhabens im Vorfeld zur Bauantragsstellung rechtsverbindlich zu klären.

Die Fragen, auf die Sie eine rechtsverbindliche Antwort haben möchten, bedürfen einer konkreten Fragestellung. 

Sie können grundsätzlich nur solche Fragen stellen, die von der Bauaufsicht nach dem gesetzlich festgelegten Prüfumfang des nachfolgenden Bauantrages zu prüfen sind. Für die Bauvoranfrage erhalten Sie dann einen Bauvorbescheid. Der Bauvorbescheid ist im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren nur verbindlich, wenn das Vorhaben unverändert bleibt.

Bauvorhaben für die eine Bauvoranfrage möglich ist
Eine Bauvoranfrage kann nur für Bauvorhaben gestellt werde, die im Vereinfachten Verfahren gemäß § 65 HBO oder im Vollverfahren gemäß § 66 HBO zu prüfen sind.

Wer kann eine Bauvoranfrage stellen
Den Antrag kann die Bauherrschaft selbst stellen. Die Bestellung eines Bauvorlageberechtigten ist nicht erforderlich.

Vorzulegende Bauvorlagen
Der Bauvoranfrage sind in der Regel folgende Unterlagen beizufügen:

  • Antragsformular

  • Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte

  • Übersichtsplan

  • Detaillierte Fragestellung und Beschreibung des geplanten Vorhabens

Gültigkeitsdauer
Der Bauvorbescheid wird ungültig, wenn nicht innerhalb von drei Jahren seit seiner Erteilung ein entsprechender Bauantrag gestellt wird. Die Geltungsdauer kann auf Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Gebühren
Für die Bearbeitung der Bauvoranfrage werden Bauaufsichtsgebühren nach dem Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung des Werra-Meißner-Kreises in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

 

Die Antragstellung erfolgt über die Seite des Bauportals

 

 


Bauvoranfragen

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Herr
Rainer Adam
7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: 05651 302-4724
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: rainer.adam@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 223
Herr
Martin Lückert
7.2 Bauaufsicht
Telefon: 05651 302-4723
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: Martin.Lueckert@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 224
Herr
Heiko Hellrung
7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: 05651 302-4726
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: Heiko.Hellrung@Werra-Meissner-Kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 226
Frau
Silke Marquardt
7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: 05651 302-4720
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: silke.marquardt@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 225