Baugenehmigungsfreie Vorhaben (§ 63 HBO)

 

Die Hessische Bauordnung (HBO) unterscheidet verschiedene Arten baugenehmigungsfreier Vorhaben.

Baugenehmigungsfreie Vorhaben
Viele kleinere Bauvorhaben können errichtet werden, ohne dass eine Genehmigung erforderlich ist oder die Gemeinde davon in Kenntnis gesetzt werden muss. Sie sind in der Anlage zu § 63 HBO aufgelistet.

Baugenehmigungsfreie Vorhaben mit Freistellungsvorbehalt
Einige Bauvorhaben stehen unter Freistellungsvorbehalt. In diesem Fall sind vollständige Planunterlagen bei der Stadt/Gemeinde einzureichen. Um welche Vorhaben es sich dabei genau handelt, kann der Anlage zu § 63 HBO entnommen werden.

Die Stadt/Gemeinde hat dann 14 Tage Zeit, mit der „Erklärung der Gemeinde“ ein Baugenehmigungsverfahren zu fordern. Wenn das nicht erfolgt oder schriftlich erklärt wird, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf mit dem Bau begonnen werden.

Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich
Alle größeren Bauvorhaben außer Sonderbauten können nach § 64 HBO baugenehmigungsfrei errichtet werden, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, keiner Ausnahme, Befreiung oder Abweichung bedürfen und die Erschließung gesichert ist. Dazu sind vollständige Planunterlagen bei der zuständigen Stadt/Gemeinde einzureichen. 

Die Stadt/Gemeinde hat dann einen Monat Zeit, mit der „Erklärung der Gemeinde“ ein Baugenehmigungsverfahren oder die vorläufige Untersagung zu fordern. 

Wenn das nicht erfolgt oder schriftlich erklärt wird, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, darf mit dem Bau begonnen werden.

 

Das Anzeigeverfahren erfolgt über die Seite des Bauportals.

 

 


Baugenehmigungsfreie Vorhaben (§ 63 HBO)

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Herr
Rainer Adam
7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: 05651 302-4724
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: rainer.adam@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 223
Herr
Martin Lückert
7.2 Bauaufsicht
Telefon: 05651 302-4723
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: Martin.Lueckert@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 224
Herr
Heiko Hellrung
7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: 05651 302-4726
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: Heiko.Hellrung@Werra-Meissner-Kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 226
Frau
Silke Marquardt
7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz
Telefon: 05651 302-4720
Telefax: 05651 302-4799
E-Mail: silke.marquardt@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 225