Grundstücksteilung
Die Teilung eines Grundstückes, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
Das gilt nicht, wenn eine Vermessungsstelle nach § 15 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.
Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde unter Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Liegenschaftskataster, der die beabsichtigte Teilung und die vorhandene Bebauung erkennen lässt, zu beantragen. In den Auszug sind die Abstandsflächen gemäß § 6 Hessische Bauordnung (HBO) einzutragen. Werden Gebäude von der Teilung erfasst, ist eine Beschreibung, sofern erforderlich auch eine zeichnerische Darstellung, beizufügen, die Auskunft über die Abgrenzung innerhalb von Gebäuden gibt.
Für die Bearbeitung des Antrages auf Grundstücksteilung werden Bauaufsichtsgebühren nach der Bauaufsichtsgebührensatzung des Werra-Meißner-Kreises erhoben.
Online-Antragsformulare (Formular-Assistent)
Verwenden Sie bei der Dokumentenbezeichnung keine Sonderzeichen wie z.B. Punkt, Doppelpunkt, Semikolon, Minus, Schrägstrich oder die Umlaute ä, ö, ü oder ß. Für die digitale Bearbeitung müssen die Dateien im PDF-Format eingereicht werden. Um die Unterlagen für die bautechnische Prüfung in einer bestimmten Struktur darzustellen, sind diese zu gruppieren. Hinweise finden Sie in der Dokumentenbeschreibung
BAB 02 - Antrag auf Teilungsgenehmigung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
- Formulare
Link zum Bauvorlagenerlass
Grundstücksteilung
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
---|---|---|
Herr
Rainer Adam 7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz |
Telefon: 05651 302-4724
Telefax: 05651 302-4799 E-Mail: rainer.adam@werra-meissner-kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 223 |
Herr
Martin Lückert 7.2 Bauaufsicht |
Telefon: 05651 302-4723
Telefax: 05651 302-4799 E-Mail: Martin.Lueckert@werra-meissner-kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 224 |
Herr
Heiko Hellrung 7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz |
Telefon: 05651 302-4726
Telefax: 05651 302-4799 E-Mail: Heiko.Hellrung@Werra-Meissner-Kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 226 |
Frau
Silke Marquardt 7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz |
Telefon: 05651 302-4720
Telefax: 05651 302-4799 E-Mail: silke.marquardt@werra-meissner-kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 225 |