Einzelbetriebliches Förderprogramm (EFP)
Was wird gefördert?
Im Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm (EFP) werden investive Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen gefördert.
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen, die die Mindestgrößen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder überschreiten und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen.
Im Teilprogramm Förderung von Investitionen zur Diversifizierung können auch deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige gem. § 1 Abs. 8 ALG gefördert werden, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder entwickeln.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in den Teilprogrammen:
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)
Regelförderung ist ein Zuschuss von bis zu 25% des förderungsfähigen Investitionsvolumens. Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms können in bestimmten Fällen auch höhere bzw. zusätzliche Zuschüsse von bis zu 40% gewährt werden.
Einzelbetriebliches Förderungsprogramm (EFP)
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
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Herr
Andreas Noll stellv. Fachbereichsleiter 8.2 Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen |
Telefon: 05651 302-4851
Telefax: 05651 302-4809 E-Mail: Andreas.Noll@Werra-Meissner-Kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 112 |
Herr
Jonas Kirschner 8.1 Landwirtschaft |
Telefon: 05651 302-4815
Telefax: 05651 302-4809 E-Mail: Jonas.Kirschner@Werra-Meissner-Kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 012 |
Frau
Susanne Schäfer 8.2 Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen |
Telefon: 05651 302-4853
Telefax: 05651 302-4809 E-Mail: Susanne.Schaefer@Werra-Meissner-Kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 113 |