Förderung von Investitionen zur Diversifizierung
Die gesamtwirtschaftlichen und sektoralen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft bedingen deren stetigen Strukturwandel. Nicht alle Inhaber landwirtschaftlicher Unternehmen werden auch in Zukunft ein ausreichendes Einkommen aus der landwirtschaftlichen Urproduktion erwirtschaften können. Die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit soll mit dieser Art der Förderung unterstützt werden und damit ein Beitrag zur Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes geleistet werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen im ländlichen Raum, die die Bedingungen des Art. 19 Abs. 1 Buchstabe b (Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten) der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 ELER-VO) sowie die Bedingungen der Verordnung (EG) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Beihilfen) erfüllen.
Einige Beispiele für Investitionen die nach dieser Richtlinie förderbar sind:
- Investitionen im Bereich „Urlaub auf dem Bauernhof“,
- Investitionen zur Direktvermarktung,
- Investitionen in Dienstleistungsangebote,
- Bäuerliche Gastronomie,
- Bäuerliches Handwerk,
- Natur- und Landschaftspflege
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform,
- deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 Prozent Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen, und
- die die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten,
Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige gem. § 1 Abs. 8 ALG, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder entwickeln.
Nicht gefördert werden Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen können als Zuschüsse gewährt werden.
Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt in allen Fällen 10.000 Euro. Der Gesamtwert der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.
Höhe der Zuwendungen
Es kann ein Zuschuss von bis zu 25 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens gem. Nr. 13.2 der Richtlinie gewährt werden. Der Höchstbetrag der Förderung ist grundsätzlich auf 200.000 Euro begrenzt.
Foerderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID)
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
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Herr
Andreas Noll stellv. Fachbereichsleiter 8.2 Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen |
Telefon: 05651 302-4851
Telefax: 05651 302-4809 E-Mail: Andreas.Noll@Werra-Meissner-Kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 112 |
Herr
Jonas Kirschner 8.1 Landwirtschaft |
Telefon: 05651 302-4815
Telefax: 05651 302-4809 E-Mail: Jonas.Kirschner@Werra-Meissner-Kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 012 |
Frau
Susanne Schäfer 8.2 Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen |
Telefon: 05651 302-4853
Telefax: 05651 302-4809 E-Mail: Susanne.Schaefer@Werra-Meissner-Kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 113 |