Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)
Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen – kurz HALM - dient der Förderung einer besonders nachhaltigen Landbewirtschaftung in Hessen. Mit den Fördermaßnahmen wird ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zum Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie für die Erhaltung der Kulturlandschaft geleistet.
Mit HALM erhalten die Landwirtinnen und Landwirte einen finanziellen Ausgleich für zusätzliche Kosten oder Ertragsverzicht in Folge einer besonders umweltgerechten Landbewirtschaftung.
Nachfolgend finden Sie die aktuelle HALM2-Richtlinie. In einer Broschüre ist das Wichtigste im Überblick dargestellt.
Das Wichtigste im Überblick (Stand 05.12.2023)
HALM-Richtlinien 2023 (Stand 15.02.2024)
Liste förderfähige Nutzungscodes
Fördermaßnahmen
HALM2 B1: Förderung des ökologischen Landbaus
Der ökologische Landbau erweist sich als besonders vorteilhaft für den Schutz von Umwelt und Natur. Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel, der besonders sorgfältige Umgang mit den natürlichen Ressourcen und die Förderung einer vielfältigen Flora und Fauna sind hierfür ausschlaggebend.
HALM2 C: Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau
Besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau können die Bodenfruchtbarkeit verbessern, schützen vor Erosion und tragen zum Erhalt der Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt bei. (C3.2 Mehrjährige Blühstreifen / -flächen, C3.3 Gewässer- / Erosionsschutzstreifen, C3.4 Ackerrandstreifen, C3.5 Ackerwildkrautflächen, C.3.6. Gewässerschutzstreifen)
HALM2 D: Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland
Auf Dauergrünland wird eine standortangepasste Grünlandextensivierung auf Einzelflächen gefördert. Auf dem Schutz der Bodenbrüter liegt ebenfalls ein besonderes Augenmerk. (D1 Grünlandextensivierung, D2 Bodenbrüterschutz)
HALM2 E: Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen
Streuobstbestände sind wichtige Lebensräume für eine große Artenzahl. Deshalb wird der Erhalt von Streuobst gefördert. Daneben spielt der Weinbau in Steillagen und der Einsatz biologischer Pflanzenschutzmittel im Weinbau in bestimmten Regionen Hessens eine wichtige Rolle und ist im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen förderfähig. (E1 Pheromoneinsatz im Weinbau, E2 Erhaltung von Streuobstbeständen, E3 Erhaltung des Weinbaus in Steillagen)
Weitere Informationen zum Förderverfahren HALM finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://www.wibank.de/wibank/halm/halm-306958
Formulare des Jahres 2024 zum Download:
Hessisches Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen (HALM)
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
---|---|---|
Frau
Christina Böbel 8.2 Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen |
Telefon: 05651 302-4825
Telefax: 05651 302-4809 E-Mail: christina.boebel@werra-meissner-kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 104a |
Herr
Felix Schaad 8.2 Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen |
Telefon: 05651 302-4827
Telefax: 05651 302-4809 E-Mail: felix.schaad@werra-meissner-kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 106 |
Herr
Jürgen Bringmann 8.2 Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen |
Telefon: 05651 302-4822
Telefax: 05651 302-4809 E-Mail: juergen.bringmann@werra-meissner-kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 104 |