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Düngemittelrecht

•  Vollzug des Düngemittelgesetzes
•  Düngeverordnung: Kontrolle und Überwachung der Düngemittelanwendung nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis
•  Düngemittelverordnung: Durchführung der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle im Werra-Meißner-Kreis
•  Aufnahme von Ordnungswidrigkeiten
Das Düngemittelgesetz sowie die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen regeln die Anwendung und das Inverkehrbringen von Düngemitteln.
Laut Düngemittelgesetz dürfen Düngemittel nur nach guter fachlicher Praxis angewandt werden. Die Düngung muss nach Art, Menge und Zeit auf den Bedarf der Pflanze und des Bodens unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe und organischen Substanz sowie den Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet sein. Entsprechende Anwendungskriterien werden in der Düngeverordnung (Verordnung über die gute fachliche Praxis beim Düngen) konkretisiert.
Die Düngemittelverordnung definiert die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird im Rahmen der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle (DVK) durch den Fachdienst Landwirtschaft überwacht.
Quelle: Regierungspräsidium Kassel


Duenge(mittel)recht

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8.1 Landwirtschaft
Telefon: 05651 302-4813
Telefax: 05651 302-4809
E-Mail: Achim.Raschke@Werra-Meissner-Kreis.de
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