Zum Hauptinhalt springen logo WMK - Link zur Startseite

Klärschlammverwertung

Klärschlamm darf auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten  Böden nur so aufgebracht werden, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird und die Aufbringung nach Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet ist.

Um diesen Kriterien gerecht zu werden, muss der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage oder ein beauftragter Dritter spätestens zwei Wochen  vor der Abgabe der zuständigen Behörde die beabsichtigte Aufbringung mitteilen und genehmigen lassen.


Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Herr
Michael Schütz
8.1 Landwirtschaft
Telefon: 05651 302-4811
Telefax: 05651 302-4809
E-Mail: Michael.Schuetz@Werra-Meissner-Kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 013


Kontrast Gelb-Schwarz
Kontrast Gelb-Blau
Kontrast Schwarz-Weiß
A
A
A
A