Gebührenbefreiung nach § 29 Reichssiedungsgesetz für landwirtschaftliche Bauvorhaben
Für landwirtschaftliche Baumaßnahmen ("Siedlungsvorhaben") kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gebührenbefreiung (für Baugenehmigungsgebühren o.ä.) nach dem Reichssiedlungsgesetz (RSG) in Anspruch genommen werden.
Folgende Vorhaben gelten als "Siedlungsvorhaben" im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes:
- die Errichtung eines landwirtschaftlichen Gehöftes mit oder ohne Wohnhaus an einem anderen Standort an Stelle des bisherigen Gehöftes
- der Erwerb eines bestehenden Betriebes oder einer Hofstelle an Stelle einer Maßnahme nach Nr. 1
- die Ausgliederung eines Betriebszweiges aus einem weiterhin am bisherigen Standort bestehenden landwirtschaftlichen Unternehmen
- umfassende Neu-, Um- und Ausbauten der Wirtschaftsgebäude eines landwirtschaftlichen Betriebes
- sonstige betreuungspflichtige Maßnahmen im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung
Die Antragstellung erfolgt formlos. Dem Antrag sind begründende Unterlagen (z.B. Baubeschreibung und Bauzeichnung) beizufügen.
Siedlungsbehörde, Untere
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
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Herr Andreas Noll Fachdienstleiter |
Telefon: 05651 302-4851 Telefax: 05651 302-4809 E-Mail: Andreas.Noll@Werra-Meissner-Kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone Raum 105 |
Frau Susanne Schäfer |
Telefon: 05651 302-4853 Telefax: 05651 302-4809 E-Mail: Susanne.Schaefer@Werra-Meissner-Kreis.de |
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone Raum 113 |