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Gebührenbefreiung nach § 29 Reichssiedungsgesetz für landwirtschaftliche Bauvorhaben

Für landwirtschaftliche Baumaßnahmen ("Siedlungsvorhaben") kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Gebührenbefreiung (für Baugenehmigungsgebühren o.ä.) nach dem Reichssiedlungsgesetz (RSG) in Anspruch genommen werden.

Folgende Vorhaben gelten als "Siedlungsvorhaben" im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes:

  • die Errichtung eines landwirtschaftlichen Gehöftes mit oder ohne Wohnhaus an einem anderen Standort an Stelle des bisherigen Gehöftes
  • der Erwerb eines bestehenden Betriebes oder einer Hofstelle an Stelle einer Maßnahme nach Nr. 1
  • die Ausgliederung eines Betriebszweiges aus einem weiterhin am bisherigen Standort bestehenden landwirtschaftlichen Unternehmen
  • umfassende Neu-, Um- und Ausbauten der Wirtschaftsgebäude eines landwirtschaftlichen Betriebes
  • sonstige betreuungspflichtige Maßnahmen im Rahmen der Agrarinvestitionsförderung

Die Antragstellung erfolgt formlos. Dem Antrag sind begründende Unterlagen (z.B. Baubeschreibung und Bauzeichnung) beizufügen.

 

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Siedlungsbehörde, Untere

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Herr
Andreas Noll
Fachdienstleiter
Telefon: 05651 302-4851
Telefax: 05651 302-4809
E-Mail: Andreas.Noll@Werra-Meissner-Kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 105
Frau
Susanne Schäfer
Telefon: 05651 302-4853
Telefax: 05651 302-4809
E-Mail: Susanne.Schaefer@Werra-Meissner-Kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 113


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