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Weidetierprämie (Schafe & Ziegen)

Die Weidetierprämie hat zum Ziel einen Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von Schaf- und Ziegenhaltungsbetrieben zu leisten.
 

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Schaf- und Ziegenhaltung von Tieren die älter als 9 Monate sind und in einem Bestand von mindestens 20 Tieren gehalten werden.
 

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen und landwirtschaftliche Betriebe mit Schaf- und / oder Ziegenhaltung die ihren Betriebssitz in Hessen haben.
 

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Tiere im Alter von über 9 Monaten (Stichtag 1. Januar des Antragsjahres) in Beständen von mindestens 20 Tieren, welche im Haltungszeitraum 16. Mai bis mindestens 15. September im Betrieb gehalten werden.

Der Nachweis des Bestandes erfolgt über die von der Hessischen Tierseuchenkasse jährlich registrierten Tiere und die Datenbank Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT).

Eine weitere tierbezogene Förderung ist nur über HALM G.2 (Förderung der Erhaltung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft im Rahmen des Hessischen Programms für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen) möglich.

Der Antrag auf Zuwendung und Auszahlung muss bis zum 15. Mai des Antragjahres gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Agrarportal Hessen.

Die Betriebe sind dazu verpflichtet als Verwendungsnachweis ein Bestandsregister und, im Haltungszeitraum, ein Weidetagebuch zu führen, welches der Bewilligungsstelle jährlich bis spätestens zum 15. Oktober vorgelegt werden muss. Daraus sollte mindestens hervorgehen, welche Flächen über welchen Zeitraum von wie vielen Tieren, die älter als 9 Monate sind, beweidet wurden.

Die Höhe der Förderung beträgt, abhängig von dem Antragsvolumen und den verfügbaren Haushaltsmitteln, 15 – 35 € pro Tier und Jahr. Die Förderhöhe von mindestens 15 € pro Tier und Jahr wird dabei nicht unterschritten. Die Höhe der Zuwendung beträgt mindestens 150 € und maximal 6.666 €.

 

Förderbedingungen

Antragsfristen

Nachweispflichten

  • Tier älter als 9 Monate

(Stichtag 1.1.)

  • Bestand

≥ 20 Tiere

  • Haltungszeitraum 16.5. – min.15.9.
  • 15. Mai

kombinierter Zuwendungs- und Auszahlungsantrag

  • 15. Oktober

Abgabe Verwendungsnachweis

  • Bestandsregister
  • Weidetagebuch
  • HIT-Datenbank
  • Hessische Tierseuchenkasse
     


Ansprechpartner/in

Weidetierprämie

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Susanne Junker-Hupfeld
8.2 Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen
Telefon: 05651 302-4855
Telefax: 05651 302-4809
E-Mail: susanne.junker-hupfeld@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 114
Frau
Iris Soschinka
8.2 Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen
Telefon: 05651 302-4857
Telefax: 05651 302-4809
E-Mail: Iris.Soschinka@Werra-Meissner-Kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 115
Frau
Bettina Werner
8.2 Agrarförderung, Agrarumweltmaßnahmen
Telefon: 05651 302-4856
Telefax: 05651 302-4809
E-Mail: bettina.werner@werra-meissner-kreis.de
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone
Raum 115


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