Aktuelles

Wir bündeln Neuigkeiten für Sie: Aktuelles rund ums Ehrenamt. 

Wettbewerb: Je 1.000 Euro für 8 Vereine zum 80-jährigen Bestehen

Das Land Hessen feiert in diesem Jahr sein 80-jähriges Bestehen und will das zusammen mit Vereinen feiern, die 2026 auch ihren 80. Geburtstag feiern. Das Land Hessen lädt deshalb diese Vereine ein, sich zu bewerben.

Das gibt’s zu gewinnen:

  • 1.000 Euro für euren Verein
  • Auszeichnung am 13. Juni 2026 auf dem Hessentag in Fulda
  • Sichtbarkeit für euer Engagement – zum Beispiel hier auf den Webseiten des Landes Hessen und mit einer Fotoausstellung

So geht die Bewerbung:

  • Online-Formular ausfüllen
  • Foto und Kurz-Video einreichen, mit dem ihr zeigt, was euren Verein besonders macht

Bewerbungsschluss:

  • 10. Mai 2026

Alle Infos und das Formular zur Anmeldung gibt es hier:

https://www.deinehrenamt.de/8Vereine-80Jahre-1000Euro

 

Ehrentag 2026 - Mitmachen im Werra-Meißner-Kreis zwischen 16. bis 31. Mai 2026

Unter dem Motto "Für dich. Für uns. Für alle." findet am 23. Mai 2026 der erste deutschlandweite Mitmachtag zum Geburtstag des deutschen Grundgesetzes statt. Initiator und Schirmherr des Ehrentags ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Der Ehrentag feiert im Aktions-Zeitraum vom 16. Mai bis 31. Mai 2026 das Engagement von uns allen und macht deutlich: Demokratie lebt von Menschen, die mitmachen. Für Kommunen, Vereine oder Kirchengemeinden aus unserem Landkreis ist der Ehrentag 2026 eine Möglichkeit zu zeigen, was sie vor Ort leisten und neue Unterstützer zu erreichen. 

Unterstützung bei der Vorbereitung

Wer eine eigene Aktion planen möchte, erhält Unterstützung vom Koordinierungszentrum für Bürgerengagement (Werra-Meißner-Kreis) und Omnibus – die Freiwilligenagentur (Ev. Familienbildungsstätte). 

Hier geht es zur Website vom Ehrentag Dort gibt es auch Vorlagen für Plakate, Social Media-Posts und Pressemitteilungen.

Um Fördergelder für Aktionen zum Ehrentag können Interessierte sich hier bewerben:

Förderrichtlinie #deinehrenamt 

  • Hinweis: Dieser Fördertopf ist ausgeschöpft und zur Zeit können keine Anträge gestellt werden.

Link zum Online-Antrag #deinehrenamt

Aktionsförderprogramm zum Ehrentag der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt 

  • Hinweis: Dieser Fördertopf ist ausgeschöpft. Anträge können nicht mehr gestellt werden.

     

Neue Förderrichtlinie #deinehrenamt veröffentlicht

Die neue Förderrichtlinie #deinehrenamt ist da. Die hessische Staatskanzlei teilt mit, dass sie die Förderrichtlinie für das Ehrenamt und die Engagierten vereinfacht und unbürokratischer aufgelegt hat.  

Die folgenden Änderungen werden besonders hervorgehoben:

  • Förderungen bis zu 30.000€
  • Förderung von Vereinsjubiläen
  • Förderung von Projekten, die die Zukunftsfähigkeit der eigenen Organisation zum Ziel haben
  • Förderung von Projekten, die Menschen an das Engagement heranführen, die bisher unterrepräsentiert sind
  • Private Initiativen sind antragsberechtigt
  • die Antragsstellung erfolgt online
  • mit Antragsstellung darf mit dem Projekt begonnen werden
  • Förderungen bis zu 1.000 Euro werden unmittelbar ausgezahlt, ein Mittelabruf ist nicht mehr nötig und nur die Vorlage einer Empfangsbestätigung ist erforderlich - es bedarf keines Verwendungsnachweises mehr – das entlastet vor allem kleinere Projekte enorm.

Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Freiwilligenagenturen, Unternehmen und private Initiativen in ganz Hessen können einen Antrag stellen. Gefördert werden Maßnahmen zur Gewinnung und Begleitung von Ehrenamtlichen, der Erfahrungsaustausch, Vereinsjubiläen, Projekte zur Zukunftsfähigkeit von Organisationen sowie Initiativen, die Menschen für das Ehrenamt begeistern, die bisher weniger vertreten sind. Pro Organisation können bis zu 30.000 Euro beantragt werden.

Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln von #deinehrenamt 

Hier geht es zum Online-Antrag für die Vergabe von Fördermitteln von #deinehrenamt

Auf der Startseite des Online-Antrags sind hinterlegt: Vorlage Projektbeschreibung, Vorlage Kostenplan, Liste mit häufigen Fragen

 

GEMA-Befreiung für das Ehrenamt

Das Land Hessen unterstützt ab dem 1.1.2025 Ehrenamtliche bei den GEMA-Gebühren und hat dazu Verträge mit der GEMA abgeschlossen, die eine Laufzeit bis zum 31.12.2028 haben.

Alle Voraussetzungen sowie weitere Informationen sind auf der Hessenseite der GEMA-Homepage zu finden.

Für Vereine mit Dachverband ist das Land Hessen Pauschalverträge mit der GEMA eingegangen (Verbändelösung). Die Verbände werden die Kosten für die GEMA-Gebühren der ihnen angeschlossenen Mitgliedsvereine vom Land Hessen erstattet bekommen.

Unabhängige Vereine ohne Dachverband können ihre Veranstaltungen direkt beim Onlineportal der GEMA anmelden. Das Land Hessen übernimmt die GEMA-Gebühren, wenn die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter umfasst und kein Eintrittsgeld erhoben wird (Spenden sind möglich). Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt das Land Hessen die Kosten. Diese Regelung gilt für alle Vereine und alle Organisationen, die ihren Sitz in Hessen haben, die unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Bis zu vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr dürfen über das GEMA-Portal angemeldet werden.

Ein wichtiger Hinweis für die Anmeldung von Veranstaltungen im Onlineportal der GEMA:
Unabhängige Vereine tragen ihre Veranstaltung im Onlineportal der GEMA ein und melden sie zunächst kostenpflichtig an. Danach erscheint ein Kommentarfeld. Dort tragen sie ein, dass die GEMA-Gebühren über den GEMA-Pakt vom Land Hessen getragen werden sollen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält die anmeldende Person keine Rechnung. Es gibt keine Benachrichtigung, sondern die Kostenübernahme wird über die nicht gestellte Rechnung sichtbar.