Ehrenamts-Card: Voraussetzungen

Wer kann sich für die Ehrenamts-Card anmelden?

Ehrenamtliche mit langjährigem Engagement können sich für die Ehrenamts-Card des Landes Hessen anmelden, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind 5 Stunden und mehr pro Woche für Ihr Ehrenamt im Einsatz (Jahresdurchschnitt).
  • Sie engagieren sich seit mindestens 3 Jahren ehrenamtlich in einem Verein oder Initiative aus dem Werra-Meißner-Kreis.
  • Sie engagieren sich rein ehrenamtlich.
  • Sie erhalten keine Aufwandsentschädigung.

Informationen für die Freiwilligen Feuerwehren

Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren leisten in unseren Städten und Gemeinden einen unbezahlbaren Beitrag zum Brand- und Katastrophenschutz. Wir wollen diesen Einsatz mit der Ehrenamts-Card des Landes Hessen würdigen. Welche Voraussetzungen im Werra-Meißner-Kreis für die Einsatzkräfte gelten, haben wir hier für Sie zusammengefasst. 

  • Geben Sie beim Antrag zur Ehrenamts-Card die in Florix dokumentierten Zeiten an (Einsätze, Übungen). Bitte wenden Sie sich dafür an Ihre Wehrführung.
  • Ihre Wehrführung prüft in Florix, ob Sie in den letzten 3 Jahren im Jahresdurchschnitt 5 Wochenstunden im Einsatz waren (Summe aller Stunden geteilt durch 50 Wochen).
  • Bitte lassen Sie Ihren Antrag von Ihrer Wehrführung unterschreiben. Damit sind Ihre Angaben bestätigt.
  • Wir benötigen keine Ausdrucke aus Florix, um Ihre Anmeldung zu bearbeiten.
  • Die Ehrenamts-Card ist nicht an ausgeübte Funktionen gekoppelt. Wir prüfen nur die geleisteten Stunden.
  • Wichtig ist, dass Sie keine Aufwandsentschädigung erhalten.
  • Führungskräfte mit Aufwandsentschädigung können die Ehrenamts-Card beantragen, wenn sie neben der entschädigten Verwaltungs-/Leitungsarbeit die geforderten Einsatzstunden erreichen.

Was kennzeichnet das Ehrenamt?

  • Es ist freiwillig, unentgeltlich und ohne Aufwandsentschädigung.
  • Es erfolgt für Dritte.
  • Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt, z.B. über die Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Initiative.

Was bedeutet ohne Aufwandsentschädigung?

  • keine Vergütung der im Ehrenamt investierten Zeit und Mühe
  • Auslagen von Kosten für z.B. Telefon, Fahrten oder Porto dürfen von der Organisation erstattet werden

Was zählt nicht als Ehrenamt im Sinne der hessischen Ehrenamts-Card?

Vertraglich festgelegte und abhängige Erwerbsarbeit sowie individuelle und spontane Hilfeleistung in der Familie oder Nachbarschaft zählen nicht als freiwilliges Engagement.