GEMA-Befreiung

Das Land Hessen unterstützt ab dem 1.1.2025 Ehrenamtliche bei den GEMA-Gebühren und hat dazu Verträge mit der GEMA abgeschlossen, die eine Laufzeit bis zum 31.12.2028 haben.

Pauschale Lösung der GEMA für eintrittsfreie Veranstaltungen

Abgedeckt sind diese Veranstaltungen von ehrenamtlich tätigen Vereinen und Organisationen aus Hessen:

  • Bis zu 4 eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt) pro Jahr mit
  • Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaming-Anbietern wie Spotify
  • in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm)

Alle Voraussetzungen sowie weitere Informationen sind auf der Hessenseite der GEMA-Homepage zu finden. Über dieses Online-Portal müssen Veranstaltungen angemeldet werden, damit die Übernahme der Lizenzkosten geprüft werden kann. Dort ist auch beschrieben, für welche Tarife der GEMA-Pakt des Landes Hessen gilt und für welche nicht. 

Unabhängige Vereine ohne Dachverband

Unabhängige Vereine ohne Dachverband können ihre Veranstaltungen direkt beim Onlineportal der GEMA anmelden. Das Land Hessen übernimmt die GEMA-Gebühren, wenn die Veranstaltungsfläche maximal 500 Quadratmeter umfasst und kein Eintrittsgeld erhoben wird (Spenden sind möglich). Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt das Land Hessen die Kosten. Diese Regelung gilt für alle Vereine und alle Organisationen, die ihren Sitz in Hessen haben, die unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Bis zu vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr dürfen über das GEMA-Portal angemeldet werden.

Ein wichtiger Hinweis für die Anmeldung von Veranstaltungen im Onlineportal der GEMA

Unabhängige Vereine tragen ihre Veranstaltung im Onlineportal der GEMA ein und melden sie zunächst kostenpflichtig an. Danach erscheint ein Kommentarfeld. Dort tragen sie ein, dass die GEMA-Gebühren über den GEMA-Pakt vom Land Hessen getragen werden sollen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält die anmeldende Person keine Rechnung. Es gibt keine Benachrichtigung, sondern die Kostenübernahme wird über die nicht gestellte Rechnung sichtbar.

Für Vereine mit Dachverband

Für Vereine, deren Dachverbände bereits Pauschalverträge mit der GEMA eingegangen sind, gibt es die sogenannte Verbändelösung. Das heißt, dass die Verbände die Kosten für die GEMA-Gebühren ihrer Vereine vom Land erstattet bekommen. Die betroffenen Verbände wurden vom Land Hessen kontaktiert.