Aufgaben, Zuständigkeit

Auf der Grundlage des Artikels 3 GG von 1949 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ setzen sich die Gleichstellungsbeauftragten des Werra-Meißner-Kreises für die Gleichstellung von Frauen und Männern und von Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten ein, um folgende Ziele zu verwirklichen:
 

  • die Chancengleichheit im Erwerbsleben: gleiche Perspektiven beruflicher und privater Selbstverwirklichung für Frauen und Männer sowie gleiche Karrierechancen
  • die Überwindung von Rollenstereotypen: Frauen und Männer sind gemeinsam verantwortlich für Familie und Sorgearbeit
  • der Schutz insbesondere von Frauen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt und die Inverantwortungnahme der gewaltausübenden Personen

Die Gleichstellungsbeauftragten des Werra-Meißner-Kreises:

  • informieren über verschiedene Themen und halten Informationsmaterial vor
  • führen Veranstaltungen und Projekte zu Schwerpunktthemen durch
  • bieten Fortbildungsveranstaltungen für Frauen und Männer und Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten an
  • moderieren und leiten Arbeitsgruppen und Kreativ-Workshops
  • beraten und unterstützen bei Fragen zu Berufsplanung, Arbeitslosigkeit, Existenzsicherung, Arbeitsverhältnis, Wiedereinstieg in den Beruf, Mutterschutz, Altersarmut
  • beraten und unterstützen Alleinerziehende, Migrant:innen, die queere Community
  • kooperieren mit Institutionen, Behörden und Verbänden im Landkreis und darüber hinaus

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • die Arbeit gegen Häusliche Gewalt im Runden Tisch gegen Häusliche Gewalt und in daraus abgeleiteten Arbeitsgruppen.
  • Erarbeitung von Angeboten zum besseren Wiedereinstieg in den Beruf und einer guten Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Netzwerk „Familie und Beruf“
  • Sensibilisierung von jungen Menschen und Pädagog*innen zu klischeefreier Berufswahl und vorurteilsbewusster Pädagogik
  • sowie Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit zu gleichstellungspolitischen Themen